Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Midijob in Elternzeit

Frage: Midijob in Elternzeit

Liwen

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Hallo, Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und habe bei meinem alten Arbeitgeber einen Minijob neben dem Elterngeld Plus angenommen. Da das Elterngeld Plus nun ausgelaufen ist möchte ich ein paar Stunden mehr die Woche arbeiten. Wir haben uns auf 4 Vormittage geeinigt und das Steuerbüro meines Chefs meinte es wäre dann ein Midijob. Stimmt es denn dass man bei einem Midijob trotz Lohnsteuerklasse 5 nur verringerte Sozialleistungen zahlen muss? Wie verhält sich das mit dem Stundenlohn? Gibt es da nur den Mindestlohn wie im Minijob oder gelten die Vereinbarungen vom alten Arbeitsvertrag von vor der Schwangerschaft? Würde es dann wenn dem so wäre Sinn machen die Elternzeit zu beenden und gleich in Teilzeit zu gehen? Oder lohnt es sich nicht da man in nomaler Teilzeit bei Steuerklasse 5 mehr Abzüge hat? Ich hoffe Sie können mir ein paar Tipps dazu geben. LG Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist Steuerrecht und nicht mein Thema. Schauen Sie beim Staat als Fachmann: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/midijob_node.html Liebe Grüße NB


Pamo

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Wie kommst du darauf, dass es im Minijob nur Mindestlohn gibt? Das vereinbart ihr miteinander. Wenn du deine Elternzeit beendest, gilt dein regulärer Vertrag wieder. Wenn du dann auf 4 Vormittage verkürzen willst und dein AG damit einverstanden ist, dann solltest du den gleichen Stundenlohn bekommen wie in VZ. Warum in Steuerklasse 5 arbeiten? Nimm die 4, wie die meisten berufstätigen, verheirateten Menschen und dann lohnt es sich auch.


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