Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen. Wie lange vor Wiederbeginn muss man die Teilzeit anmelden beim AG??? Bin bisher immer Vollzeit arbeiten gegangen? Gibts da gesetzliche Festlegungen? Danke schon mal Rosalin75
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dazu habe ich noch eine weiterführende Frage. Sie schreiben Teilzeit ist zw. 15-30h, nun ist meine "normale" Arbeitszeit als Vollzeit 40 und ich wollte so 35h gehen. Ist das auch Teilzeit ode rwie verhält es sich nun dabei??? Danke im voraus Rosalin75
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