Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Meldepflicht beim Arbeitsamt?

Frage: Meldepflicht beim Arbeitsamt?

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Hallo Frau Bader, ich bin seit Okt. 2002 arbeitslos gemeldet.Habe eine Sperrzeit bis zum 23.12.02 erhalten.Dagegen habe ich widersprochen...Bisher habe ich immer noch kein Geld vom Arbeitsamt erhalten. Seit ca. einem Monat ist mir meine Schwangerschaft bekannt (bin in der 12. Woche).Bin ich verpflichtet dem Arbeitsamt von meiner Schwangerschaft mitzuteilen.Wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für mich?Habe ich generell das Recht auf 12-monatiges Arbeitslosengeld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, melden muß man das. grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert. Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Für Kinder, die nach dem 01.01.01 geboren sind, kann Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld parallel beantragt werden. GRuß, NB


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