Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Meine Gyn möchte mirkeinen Beschäftigungsverbot geben !

Frage: Meine Gyn möchte mirkeinen Beschäftigungsverbot geben !

Laura12

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, hatte schon drei Fehlgeburten undeine Risikoschwangerschaft bei meinem Sohn .Musste damals über 2 Monate im KH liegen und zuletzt habe ich dann einen Notkaiserschnitt bekommen .Bin Mmentan in der 11. SSW schwanger und liege schon seit drei Wochen weil ich schon wieder Blutungen hatte.Muss Momentan Progesteron einnehmen dadurch geht es mir richtig schlecht, hbe extrem Kreislaufprobleme und etc. Habe meine GYN um einen Beschäftigungsverbot gebeten da ich bei mir in der Praxis beim Allgemeinmediziner ständig stehen und laufen muss.Sie möchte mich aber nur Krankschreiben ...........verstehe die Welt nicht mehr .Ich möchte nicht rieskieren auch diese Schwangerschaft zu verlieren.Was kann ich unternehmen ? mein Hausarzt möchte mir auch keinen Verbot geben.Somit würde ich in meiner Elternzeit 30 % weniger Elterngeld kriegen falls Siemich immer nur Krankschreiben tut . Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, der Arzt hat absolut richtig entschieden. Derzeit kann nicht gearbeitet werden, da Blutungen vorliegen. Dies ist ein Krankheitsgrund und mithin ist die Krankschreibung richtig. Zur Erklärung: Krankschreibung erfolgt bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheitsgründen - spricht: Keine Möglichkeit zu Arbeiten aufgrund der Gesundheit. Beschäftigungsverbot erfolgt, wenn die Arbeit selbst gefährlich ist - sprich: Möglichkeit zu arbeiten gegeben, aber die Arbeit selbst ist ein Risiko für die Gesundheit. Die Arbeit in der Arztpraxis stellt selbst kein Gesundheitsrisiko dar. Die Umstände liegen in der Person der Schwangeren. Mithin DARF der Arzt kein Beschäftigungsverbot ausstellen.


Colien07022004

Beitrag melden

Ein BV erhälst du nur, wenn die Arbeit gefährdent für die SS Dein Gyn hat völlig richtig entschieden! Lg


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Monate in denen man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war , werden ausgeklammert und durch Lohn davor ersetzt. Hat also auf das Elterngeld keinerlei Auswirkungen. Je nachdem was für eine Praxis das ist in der Du arbeitest kann Dir höchstens Dein Chef ein BV geben, wenn eine Gefahr laut Mutterschutzgesetz ausgeht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader,  Ich bin aktuell in der 23. SSW und habe am vergangenen Freitag eine unerwartete und unbegründete Abmahnung von meinem AG bekommen, die mir psychisch sehr zusetzt hat. Angeblich hätte ich einen Fall, den ich an die zuständige Abteilung übergeben habe, nachverfolgen müssen und mich vergewissern müssen, dass die Abteilung sich a ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?