Laura12
Hallo Frau Bader, hatte schon drei Fehlgeburten undeine Risikoschwangerschaft bei meinem Sohn .Musste damals über 2 Monate im KH liegen und zuletzt habe ich dann einen Notkaiserschnitt bekommen .Bin Mmentan in der 11. SSW schwanger und liege schon seit drei Wochen weil ich schon wieder Blutungen hatte.Muss Momentan Progesteron einnehmen dadurch geht es mir richtig schlecht, hbe extrem Kreislaufprobleme und etc. Habe meine GYN um einen Beschäftigungsverbot gebeten da ich bei mir in der Praxis beim Allgemeinmediziner ständig stehen und laufen muss.Sie möchte mich aber nur Krankschreiben ...........verstehe die Welt nicht mehr .Ich möchte nicht rieskieren auch diese Schwangerschaft zu verlieren.Was kann ich unternehmen ? mein Hausarzt möchte mir auch keinen Verbot geben.Somit würde ich in meiner Elternzeit 30 % weniger Elterngeld kriegen falls Siemich immer nur Krankschreiben tut . Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, der Arzt hat absolut richtig entschieden. Derzeit kann nicht gearbeitet werden, da Blutungen vorliegen. Dies ist ein Krankheitsgrund und mithin ist die Krankschreibung richtig. Zur Erklärung: Krankschreibung erfolgt bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheitsgründen - spricht: Keine Möglichkeit zu Arbeiten aufgrund der Gesundheit. Beschäftigungsverbot erfolgt, wenn die Arbeit selbst gefährlich ist - sprich: Möglichkeit zu arbeiten gegeben, aber die Arbeit selbst ist ein Risiko für die Gesundheit. Die Arbeit in der Arztpraxis stellt selbst kein Gesundheitsrisiko dar. Die Umstände liegen in der Person der Schwangeren. Mithin DARF der Arzt kein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Colien07022004
Ein BV erhälst du nur, wenn die Arbeit gefährdent für die SS Dein Gyn hat völlig richtig entschieden! Lg
Sternenschnuppe
Monate in denen man schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben war , werden ausgeklammert und durch Lohn davor ersetzt. Hat also auf das Elterngeld keinerlei Auswirkungen. Je nachdem was für eine Praxis das ist in der Du arbeitest kann Dir höchstens Dein Chef ein BV geben, wenn eine Gefahr laut Mutterschutzgesetz ausgeht.
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