Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mein neuen job vertrag beginnt in Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mein neuen job vertrag beginnt in Mutterschutz

Jsalloum

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ich habe ein Zusage für einen neuen Job als wissenschaftliche Mitarbeiterin nach meinem Masterstudium. Der Vertrag beginnt am 15.2.2019 aber ich bin schon in Mutterschutz. wer bezahlt meinem Gehalt? ich habe mein AG nicht über die Schwangerschaft berichtet und er hat nichts gefragt.. kann der AG mish kündigen falls ich nichts über meine Schwangerschaft gesagt?... vielen Dank für Ihre Rückmeldung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, der Ag kann nicht kündigen. Nach der neueren Rechtsprechung auch nicht, wenn Sie gar nicht arbeiten können. Reden Sie mit der KK wegen dem MG Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wann beginnt dein Mutterschutz? Sagen, dass du schwanger bist, musstest du auch nicht. Aber der AG sollte schon planen können, dass du nicht anfängst.


Jsalloum

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ich habe das Datum falsch geschrieben... mein Vertrag solte am 15.10.2019 beginnen... mein Muterschutz hat am 27.09.2019 angefangen... aber ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben... er ist noch in Bearbeitung... deswegen bin ich nicht sicher ob ich den AG über meine Situation informieren soll


Mitglied inaktiv

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Ähm natürlich muss der AG das wissen. Du arbeitest doch nicht. Kannst ja schlecht nicht arbeiten kommen. Das ist auch schwanger ein Kündigungsgrund


Mitglied inaktiv

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Wenn du willst, darfst du ja bis zur Entbindung auch freiwillig arbeiten gehen, niemand hat da was dagegen. Also ungefähr bis Mitte November. Sobald du dort auftauchst, wird jedem klar sein, dass du nur noch eine kurze Zeit da sein wirst. Und solange du deine Schwangerschaft nicht bekannt gibt, gibt es für dich keine Mutterschutzfrist, die du in Anspruch nehmen könntest!!!


cube

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Das heißt also, dass du zwar eine Zusage hast, aber der Vertrag noch gar nicht bei dir angekommen ist? De facto ist ja dann noch gar kein Vertrag zustande gekommen, oder sehe ich das falsch?


HeyDu!

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Ein Vertrag kommt zustande durch zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen, also auch mündlich. Pups egal ob man den AV mündlich oder schriftlich schließt. Er gilt. Problem ist halt immer die Nachweisbarkeit.


Mitglied inaktiv

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Ich bin auch der Meinung, dass die AP einen gültigen Vertrag hat und den eigentlich erfüllen muss. Möchte ja schließlich auch Geld vom AG haben


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