Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in der 21. Woche Schwanger. Entbindungstermin ist der 13.03.2024. Ab dem 30.01.2024 bin ich im Mutterschutz.
Seit dem 18.08.2023 habe ich ein ärztliches Attest für ein Beschäftigungsverbot das jede Tätigkeit umfasst. Ich bekomme derzeit Mutterschutzlohn.
Mein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft am 11.01.2024 aus. Mein Problem sind die 2,5 Wochen zwischen dem 11.01. bis 30.01.
Die Arbeitsagentur ist nicht zuständig da ich nicht vermittelbar bin (Beschäftigungsverbot).
Meine Frage ist nun wie bin ich in dieser Zeit Krankenversichert und wie verhält es sich mit der Krankenversicherung während der Elternzeit.
Ich bin gesetzlich Pflichtversichert und mein Ehemann ist Privatversichert.
Ich möchte für 12 Monate Elterngeld beantragen und dann 24 Monate zuhause bleiben.
Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Maureen
von
MaureenTu
am 27.10.2023, 10:21
Antwort auf:
Beschäftigunsverbot, befristeter Vertrag läuft vor Mutterschutz aus,
Hallo,
wenn das BV jede Tätigkeit umfasst, werden Sie keine Leistungen der AfA erhaten und sich selber versichern. Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2023
Antwort auf:
Beschäftigunsverbot, befristeter Vertrag läuft vor Mutterschutz aus,
Du solltest definitiv das Elterngeld auf 22 Monate auszahlen lassen, sobald du kein Elterngeld mehr bekommst bist du nicht mehr gesetzlich krankenversichert und musst dich freiwillig gesetzlich versichern.
Früher (2014) war das so das man 4 Wochen weiter krankenversichert war dann wärst du ja im Mutterschutz und versichert ob das immer noch so ist kann ich dir nicht sagen, aber sobald du aus der gesetzliche raus bist musst du dich selber versichern, sollte das vor der Geburt passieren gilt das auch für die Elternzeit
von
misses-cat
am 27.10.2023, 11:44
Antwort auf:
Beschäftigunsverbot, befristeter Vertrag läuft vor Mutterschutz aus,
Vorsicht mit den 4 Wochen weiter versichert. Das ist an sich richtig damit fortlaufender Versicherungsschutz gewährt ist bei Übergängen wie in ein neues Beschäftigungsverhältnis, zu ALG1,… Das heißt aber nicht, dass man 4 Wochen beitragsfrei versichert sein kann. Die GKV kommt dennoch auf die Versicherte zu und verlangt letztlich den Beitragssatz für die 4 Wochen. In diesem Fall vermutlich von der Versicherten den Satz für die freiwillige Pflichtversicherung. Ich vermute aus dem BV heraus ergibt sich auch keine Möglichkeit der Pflichtversicherung durch jemanden anders. Eventuell Bürgergeld? Vermutlich aber nicht, wenn der Mann Privatversichert ist.
Freiwillige Pflichtversicherung heißt dann aber auch, dass sie diese auch während des Elterngeldes weiterbezahlen muss.
Und auch kein Mutterschutzgeld erhält, es sei denn das BV deckt das mit ab. Mit BV kenne ich mich dann nicht aus.
Bescheidene Situation.
von
Succero
am 27.10.2023, 12:06
Antwort auf:
Beschäftigunsverbot, befristeter Vertrag läuft vor Mutterschutz aus,
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
Du bist dann Hausfrau mit Elterngeldbezug.
von
Himbeere2008
am 27.10.2023, 12:28
Antwort auf:
Beschäftigunsverbot, befristeter Vertrag läuft vor Mutterschutz aus,
Weise das Arbeitsamt darauf hin, das das nicht rechtens ist. Su darfst wegen der Schwangerschaft keinen Nachteil haben, diesen hast du aber. Ohne Schwangerschaft gäbe es kein BV und damit hättest du Anspruch auf ALG1 und damit dann auch auf Mutterschaftsgeld und wärst weiterhin krankenversichert solange die Elterngeld beziehst. beides fällt sonst weg.
Hier was zum lesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/schwangerschaft-beschaeftigungsverbot-und-arbeitslosigkeit_185558.html
Da ein BV wir gearbeitet Zeit gewertet wird, Ist das auch logisch. Darüber hinaus muss ein BV IMMER mit der Arbeit in Zusammenhang stehen. Das individuelle BV stellt der Arzt ja nur deshalb aus, weil der Ag zwar einen Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz anbieten kann, es aber darüber hinaus eine besondere Situation gibt welche es der Schwangeren unmöglich macht diesen - und nur diesen - Job zu erfüllen. Könnte sie gar nicht mehr arbeiten hätte der Arzt kein BV ausstellen dürfen, sondern hätte eine AU ausstellen müssen. Wäre der Arbeitsplatz dagegen nicht Mutterschutzkonform, hätte der AG ja das BV aussprechen müssen - und das wäre dann nur bis Ende des AV befristet gewesen.
In deinem Fall hat der Arzt ja klar gesagt Du bist arbeitsfähig, dieser Job geht aber schwanger in Deinem Fall nicht. Irrsinnigerweise hättest du, wenn der Arzt eine AU bis Ende des Vertrages ausgestellt hätte, nun weniger Probleme. Hätte er besser auch bei dem BV gemacht.
von
Bone
am 27.10.2023, 17:16