Mitglied inaktiv
Befristeter Vertrag endet VOR Mutterschutz. Forumsmitglied glaubt während EG Bezug in Elternzeit zu sein, ich meine sie ist Hausfrau. Sie meint Meldung Agentur für Arbeit reicht 3 Monate vor Ablauf EZ, ich meine 3 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrages muss sie sich melden. Des Weiteren war mein Rat, die Krankenversicherung zu klären. Z.B. über den Ehemann sofern er gesetzlich versichert ist. 13 € von der KK täglich im Mutterschutz? Habt ihr weitere Anregungen? Schwarmwissen bitte ;-) Vielen Dank und ein sonniges We.
Hallo, Sie muss 3 Mo. vor Beendigung des Vertrages Meldung bei der Agentur f Arbeit machen - denn Sie muss bis zum Beginn des Mutterschutzes ArGeld 1 beziehen, um KK-versichert zu sein. Von der KK erhält Sie Leistungen in Höhe von Krankengeld im Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Achso und gebt Euch bitte Mühe, mir liegt was an ihr, ich möchte nicht das sie auf die Nase fällt :-)
bellis123
Ich war bei meiner 1. Schwangerschaft in genau der gleichen Sitution. Also befristeter Arbeitsvertrag endete VOR Beginn Mutterschutz. Wir waren damals noch nicht verheiratet. Arbeitslosmeldung 3 Monate VOR Vertragsende zwingend notwendig!!! Dann ALG1. Mutterschutzgeld war dann in der Höhe von ALG1. Elterngeldbezug 12 Monate lang (ALG1-Monate gingen natürlich als Nullrunde ein). "Rückmeldung" bei der Arbeitsagentur durch persönliches Erscheinen am 1. Geburtstag des Kindes. Für die restlichen Monate ALG1 bezogen. Krankenkasse war während der ganzen Zeit kein Problem, da entweder durch Arbeitsagentur oder Elterngeldbezug abgedeckt war (ich habe also selbst nichts bezahlt).
Felica
Kein Fachwissen, sondern Laienwissen. Ich meine ihr habt beide recht und Unrecht. Sie muss sich 3 Monate vor Vertragsende arbeitslos und -suchend melden. Nur so bekommt sie ALG1 zwischen Vertragsende und Mutterschutz. Das sie nicht vermittelbar ist weil evtl hochschwanger spielt keine Rolle. Die werden da auch kaum noch dann was machen. Trotzdem muss sie beides melden. Nur so ist dann auch Status Krankenversicherung und Mutterschutzgeld gesichert. zu diesem Zeitpunkt ist sie dann keine Hausfrau sondern arbeitssuchend. EZ hat sie keine, ist aber über das EG versichert. Bezieht auch normal EG. ALG1 ruht in dieser Zeit. Sobald sie Kinderbetreuung hat, spätestens mit Auslaufen des EG muss sie sich wieder melden wegen ALG1 oder sofern dann noch keine Kinderbetreuung vorhanden ist zur Prüfung ob sie dann evtl Anspruch auf ALG2 hat. Falls der Mann nicht ausreichend verdient. Damit wäre sie dann auch wieder versichert. Andernfalls, falls sie länger zuhause bleiben will oder kann, bliebe die Frage der Krankenversicherung. Ist die geklärt kann sie solange als Hausfrau daheim bleiben wie sie möchte. Würde der Mutterschutz vor auslaufen des Vertrages beginnen sähe die Sache anders aus. Da aber der Mutterschutz erst nach auslaufen des Vertrages beginnt, muss sie sich 3 Monate vor Vertragsende melden. So mein Wissensstand.
bellis123
@Felica Nichts anderes habe ich doch geschrieben!?
Mitglied inaktiv
@Bellis, finde die Antwort auch putzig. Sehe mein Unrecht leider nach wie vor nicht :-) Wer weiß. Danke Euch.
Felica
Ich vermute mal du beziehst das beide auf Dich. Meine Antwort ging aber an Hubbeldubbel. Die meinte ich mit beiden - sie und ihre Freundin.den die haben beide in Teilen recht, in Teilen Unrecht. Nur beim Arbeitsamt melden langt im übrigen nicht. Wusste ich auch bis vor ein paar Jahren nicht. Arbeitssuchend kann sich jeder melden, auch der welcher noch einen Job hat. Man muss sich auch arbeitslos melden. Das scheinen wohl zwei verschiedene Vorgänge zu sein. Mich hat dieser Unterschied damals einige hundert € gekostet.
Mitglied inaktiv
3 Monate vorher arbeitssuchend, arbeitslos ist etwas anders. Ist mir klar und stand nirgendwo anders oder?
Nenilein
Nein, arbeitssuchend muss gemeldet werden für die Zeit zwischen Vertragsende und Mutterschutz (5 Tage). Mutterschutzgeld gibt es trotzdem, von der KK die 13 Euro pro Tag. Das mit der Elternzeit hatte ich dir gesagt, dass es de facto keine Elternzeit in dem Sinne ist (sprich es HEIßT nicht so), für den Bezugszeitraum des Elterngeldes muss aber NICHT arbeitssuchend gemeldet werden, da für die Arbeitswelt nicht zur Verfügung. Gäbe es KEINEN Arbeitsvertrag für nach dem Bezugszeitraum des Elterngeldes müsste dann 3 Monate vorher ERNEUT arbeitssuchend gemeldet werden. Da es so einen Vertrag aber schon gibt erledigt sich das.
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