Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Medizinische Entscheidungen bei unverheirateten Eltern (Geburt)

Frage: Medizinische Entscheidungen bei unverheirateten Eltern (Geburt)

monalina

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich werden Ende August Eltern, ich bin dann geschieden, wir sind nicht verheiratet. Sollte es bei der Geburt zu Komplikationen kommen, wegen derer ich nicht entscheidungsfähig bin (z.B. Vollnarkose bei Kaiserschnitt), darf mein Partner medizinisch relevante Entscheidungen für mich und/oder unser Baby treffen? Und falls nein, können wir das vorab irgendwie festlegen, z.B. durch eine Vollmacht o.ä.? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße, monalina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf jeden Fall würde ich die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen. Ansonsten gibt es Muster im Netz für Patientenverfügungen, eine sehr gute finden Sie bei der Bundesärztekammer. Liebe Grüße NB


Felica

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Für das Baby, vorher Vaterschaftsanerkennung machen, mit gemeinsamen Sorgerecht. Für dich, Vollmacht und Patientenverfügung ausstellen. Ist aber nur eingeschränkt, weil ein Gericht trotzdem anders entscheiden könnte.


Gucci75

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Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung soll ja gerade das Involvieren des Betreuungsgerichtes vermeiden und setzt für den Bedarfsfall denjenigen fest, der Entscheidungen treffen soll / muss. Eine Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Entscheidung, die ebensolche höchstpersönlichen Wünsche durchsetzbar machen. Die kann ein Gericht nicht einschränken oder aushebeln. Dann wäre eine solche Verfügung geradezu sinnlos. Dass das Gericht trotz Vollmacht involviert wird, passiert doch nur, wenn Angehörige mit den Entscheidungen des Bevollmächtigten nicht einverstanden sind (in der Regel gab es da dann schon vorher Klatsch) oder es Zweifel an der geistigen, seelischen und gesundheitlichen Verfassung des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt des Erteilens gab.


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