BrexitExit
Meine Frau und ich haben unseren Hauptwohnsitz in Deutschland und aktuell einen Zweitwohnsitz im EU-Ausland (England), wo meine Frau ihren Ph.D. abschließt (Sonderurlaub vom Arbeitgeber bis 31.12.18). Da sie sowohl mit ihrer Schwangerschaft (Geburtstermin 1.1.19) als auch ihrer Doktorarbeit in den letzten Zügen ist, wird das Kind zu 99% in England geboren. Haben wir trotzdem unmittelbar Anrecht auf Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld oder erst ab dem Zeitpunkt, wenn wir mit dem Kind wieder deutschen Boden betreten (was mit Passbeantragung für das Kind über die Botschaft wahrscheinlich 2-3 Monate nach der Geburt sein dürfte). Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Hallo, dazu müssten Sie den Lebensmittelpunkt in D haben - was ja nicht der Fall zu sein scheint. Ich halte es deshalb auch für unrichtig, den Hauptwohnsitz in D zu haben. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie vom dt. Ag versandt worden sind u hier Steuern zahlen. Liebe Grüße NB
Dojii
Das kann man so pauschal nicht beantworten ohne zu wissen, wo jeder von euch arbeitet bzw. in welchem Land ihr eure Steuern zahlt.
mellomania
das geht nur mit der a1 bescheinigung und doppelsteuerabkommen. wenn ihr einen wohnsitz in D gemeldet habt aber nicht hier seid..ich weiß nicht..das geht eigentlich nicht. daher wird das, auch wenn es EU ist, nicht möglich sein das so zu machen wie ihr euch das vorstellt. nur wenn ihr hier steuern zahlt, krankenkasse etcpp, dann ja. ansonsten nicht
BrexitExit
Add on: Wir leben hauptsächlich in Deutschland, was ja dann der Lebensmittelpunkt ist, soweit ich weiß. Ich arbeite in Deutschland und bin dort steuerpflichtig. Den Doktor konnte meine Frau aus Deutschland absolvieren, muss jetzt aber für den Abschluss vor Ort an der Universität im Ausland sein. Die Zeit im Ausland wird unter 6 Monaten betragen. Sie wurde nicht vom Arbeitgeber entsandt.
mellomania
wenn ihr in D wohnt, und sie nicht so lange in England ist, warum bekommt sie das kind nicht hier? dann wäre alles geklärt. verstehe ich jetzt nicht soooo ganz...
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