Mitglied inaktiv
Unser Kind soll Ende Januar zur Welt kommen. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und werde 3 Jahre Elternzeit beantragen. Mein Mann möchte gern, wenn möglich, die ersten zwei Monate Elternzeit beantragen. Nun meine Fragen: - Wird mein Mutterschaftsgeld seinem Elterngeld angerechnet? Wäre es dann sinnvoller, wenn er erst ab dem 3. Monat in Elternzeit geht? - Können wir auch beide gleichzeitig für diesen Zeitraum Elterngeld erhalten oder sollte ich das Elterngeld dann NACH seiner Elternzeit beantragen? - Wir haben eine Tochter, die im Juni 3 Jahre alt wird. Erhalten wir den Geschwisterbonis nur bis Juni oder für die gesamte Zeit, in der wir Elterngeld beziehen? - Sollten wir uns entschließen, das Elternzeit auf 24 Monate auszahlen zu lassen, wie wird dann das Elterngeld, das mein Mann bezieht, mit eingerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Sie können zusammen 14 Mo. nehmen und diese frei verteilen (mind. 2 Mo.) Die Mon. mit MG -Bezug werden immer der Mutter zugerechnet u angerechnet. De facto kann man also 12 Mo. frei verteilen. Geschwisterbonus bekommt man bis zum 3. Geb. Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wir haben es auch so gemacht. Männe hat die Monate 1-3 EG und ich 1-11 EG beantragt. Die beiden Anträge haben wir zusammen eingereicht. Sie sind voneinander unabhängig und das Mutterschutzgeld wird nur mit deinem EG verrechnet. Wenn Männe ganz zu hause bleibt, bekommt er auch sein volles EG. Geschwisterbonus m.M.n. nur bis zur Vollendung des 3. jahres. Macht das aber so schnell wie möglich, wir haben unser Geld erst bekommen, als mein Mann schon wieder arbeiten war-also nach über 3 Monaten! Eingereicht haben wir unsere Anträge 2 Wochen nach der Geburt des Kurzen. Wenn ihr keine finanziellen Rücklagen habt (wir mussten unser Sparbuch plündern!), kann es u.U. eng werden. Denn vom Mutterschutzgeld mussten wir 3 Monate Miete und Essen und Versicherungen... für nun 5 Personen bezahlen. Unser Umzug mit (natürlich!) Extrakosten fiel auch in diese Zeit. Erst nach einem eindringlichen Schreiben an die EG-Stelle tat sich was. Keine Ahnung, ob es immer solange dauert, erkundige Dich mal nach den Bearbeitungszeiten. Nicht dass es Euch genauso kalt erwischt wie uns. Dann könnt Ihr euch vorbereiten, Reserven locker machen oder Oma anpumpen. Die Nachzahlung war dann natürlich richtig "fett" und das Konto ist wieder ausgeglichen... Alles Gute Jana
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit