Mitglied inaktiv
Unser Kind soll Ende Januar zur Welt kommen. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und werde 3 Jahre Elternzeit beantragen. Mein Mann möchte gern, wenn möglich, die ersten zwei Monate Elternzeit beantragen. Nun meine Fragen: - Wird mein Mutterschaftsgeld seinem Elterngeld angerechnet? Wäre es dann sinnvoller, wenn er erst ab dem 3. Monat in Elternzeit geht? - Können wir auch beide gleichzeitig für diesen Zeitraum Elterngeld erhalten oder sollte ich das Elterngeld dann NACH seiner Elternzeit beantragen? - Wir haben eine Tochter, die im Juni 3 Jahre alt wird. Erhalten wir den Geschwisterbonis nur bis Juni oder für die gesamte Zeit, in der wir Elterngeld beziehen? - Sollten wir uns entschließen, das Elternzeit auf 24 Monate auszahlen zu lassen, wie wird dann das Elterngeld, das mein Mann bezieht, mit eingerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Sie können zusammen 14 Mo. nehmen und diese frei verteilen (mind. 2 Mo.) Die Mon. mit MG -Bezug werden immer der Mutter zugerechnet u angerechnet. De facto kann man also 12 Mo. frei verteilen. Geschwisterbonus bekommt man bis zum 3. Geb. Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wir haben es auch so gemacht. Männe hat die Monate 1-3 EG und ich 1-11 EG beantragt. Die beiden Anträge haben wir zusammen eingereicht. Sie sind voneinander unabhängig und das Mutterschutzgeld wird nur mit deinem EG verrechnet. Wenn Männe ganz zu hause bleibt, bekommt er auch sein volles EG. Geschwisterbonus m.M.n. nur bis zur Vollendung des 3. jahres. Macht das aber so schnell wie möglich, wir haben unser Geld erst bekommen, als mein Mann schon wieder arbeiten war-also nach über 3 Monaten! Eingereicht haben wir unsere Anträge 2 Wochen nach der Geburt des Kurzen. Wenn ihr keine finanziellen Rücklagen habt (wir mussten unser Sparbuch plündern!), kann es u.U. eng werden. Denn vom Mutterschutzgeld mussten wir 3 Monate Miete und Essen und Versicherungen... für nun 5 Personen bezahlen. Unser Umzug mit (natürlich!) Extrakosten fiel auch in diese Zeit. Erst nach einem eindringlichen Schreiben an die EG-Stelle tat sich was. Keine Ahnung, ob es immer solange dauert, erkundige Dich mal nach den Bearbeitungszeiten. Nicht dass es Euch genauso kalt erwischt wie uns. Dann könnt Ihr euch vorbereiten, Reserven locker machen oder Oma anpumpen. Die Nachzahlung war dann natürlich richtig "fett" und das Konto ist wieder ausgeglichen... Alles Gute Jana
Ähnliche Fragen
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes