Mitglied inaktiv
Unser Kind soll Ende Januar zur Welt kommen. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und werde 3 Jahre Elternzeit beantragen. Mein Mann möchte gern, wenn möglich, die ersten zwei Monate Elternzeit beantragen. Nun meine Fragen: - Wird mein Mutterschaftsgeld seinem Elterngeld angerechnet? Wäre es dann sinnvoller, wenn er erst ab dem 3. Monat in Elternzeit geht? - Können wir auch beide gleichzeitig für diesen Zeitraum Elterngeld erhalten oder sollte ich das Elterngeld dann NACH seiner Elternzeit beantragen? - Wir haben eine Tochter, die im Juni 3 Jahre alt wird. Erhalten wir den Geschwisterbonis nur bis Juni oder für die gesamte Zeit, in der wir Elterngeld beziehen? - Sollten wir uns entschließen, das Elternzeit auf 24 Monate auszahlen zu lassen, wie wird dann das Elterngeld, das mein Mann bezieht, mit eingerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Sie können zusammen 14 Mo. nehmen und diese frei verteilen (mind. 2 Mo.) Die Mon. mit MG -Bezug werden immer der Mutter zugerechnet u angerechnet. De facto kann man also 12 Mo. frei verteilen. Geschwisterbonus bekommt man bis zum 3. Geb. Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wir haben es auch so gemacht. Männe hat die Monate 1-3 EG und ich 1-11 EG beantragt. Die beiden Anträge haben wir zusammen eingereicht. Sie sind voneinander unabhängig und das Mutterschutzgeld wird nur mit deinem EG verrechnet. Wenn Männe ganz zu hause bleibt, bekommt er auch sein volles EG. Geschwisterbonus m.M.n. nur bis zur Vollendung des 3. jahres. Macht das aber so schnell wie möglich, wir haben unser Geld erst bekommen, als mein Mann schon wieder arbeiten war-also nach über 3 Monaten! Eingereicht haben wir unsere Anträge 2 Wochen nach der Geburt des Kurzen. Wenn ihr keine finanziellen Rücklagen habt (wir mussten unser Sparbuch plündern!), kann es u.U. eng werden. Denn vom Mutterschutzgeld mussten wir 3 Monate Miete und Essen und Versicherungen... für nun 5 Personen bezahlen. Unser Umzug mit (natürlich!) Extrakosten fiel auch in diese Zeit. Erst nach einem eindringlichen Schreiben an die EG-Stelle tat sich was. Keine Ahnung, ob es immer solange dauert, erkundige Dich mal nach den Bearbeitungszeiten. Nicht dass es Euch genauso kalt erwischt wie uns. Dann könnt Ihr euch vorbereiten, Reserven locker machen oder Oma anpumpen. Die Nachzahlung war dann natürlich richtig "fett" und das Konto ist wieder ausgeglichen... Alles Gute Jana
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?