Mitglied inaktiv
Hallo, unsere Situation ist etwas verworren... mein Mann und ich bekommen im April 2008 unser zweites Kind. Da es beruflich bei meinem Mann nicht sehr gut aussieht und er voraussichtlich ab März 2008 arbeitslos sein wird und ALG 1 beziehen würde, haben wir uns folgendes überlegt: Ich bekomme für unseren Sohn (10 MOnate alt) noch bis Jan 2009 Elterngeld. Wir haben die Elterngeldzahlung damals für 24 Monate beantragt. Im April 2008 kommt unser Zweites. Dann soll mein Mann für 12 Monate Elterngeld beziehen und in Elternzeit gehen, also bis April 2009. So könnten wir die Arbeitslosigkeit noch 1 Jahr herauszögern. Ich würde dann ab Februar 2009 wieder arbeiten gehen. Da ich im öD beschäftigt bin, ist das Gott sei Dank kein Problem und ich habe Anrecht auf meine vorherige Vergütung. Ab Mai 2009 wäre die Elterngeldzahlung meines Mannes vorüber und er würde ALG 1 bekommen. Somit hätten wir dann mein Einkommen plus ALG 1 plus KG. Wenn auch knapp, sollte man erstmal davon leben können. Aber meine Bedenken bestehen darin, dass mein Mann aus einer vorherigen Beziehung (keine Ehe) eine 11 Jahre alte Tochter hat, für die er nach der Düsseldorfer Tabelle im Moment 247 Euro Unterhalt im Monat zahlen muss. Nun ist meine Frage: Muss mein Mann weiterhin während seiner Elternzeit in der er Elterngeld bezieht, Unterhalt für seine Tochter bezahlen oder setzt die Zahlung aus oder würde der Unterhalt gekürzt? Ich danke für Ihre Hilfe. Gruß. Jen
Hallo, die Unterhaltspflicht bleibt dem Grunde nach bestehen - ob er arbeitet oder nicht. Wegen dem dritten Kind ändert sich nur etwas an der Höhe. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Der Vater hat seiner ersten Tochter gegenüber immer Unterhaltspflicht, auch "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" genannt. Warunm auch nicht? Je nachdem, auf welcher Grundlage sich der Unterhalt berechnete, könnte eine kleine Minderung wg. weiterer Unterhaltspflichtiger (Eurer Kinder) zum Tragen kommen, aber dramatisch viel ist das nicht... Fakt ist: er muss alles tun um den Unterhalt für sein Kind 1 weiterhin zahlen zu können. Da bei uns auch der Vater in EZ war, habe ich quasi aus meinem Gehalt den Unterhalt für sein erstes Kind bestritten. Warum auch nicht? Ich verstehe Eure Situation, aber auch Kind 1 muß versorgt werden... Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Ja, soweit war ich auch informiert? Aber wie ist das, wenn ich selber auch noch nicht arbeiten gehe, da ich noch in EZ bin und bis 02/09 Elterngeld beziehe und mein Mann auch bis 04/09 in EZ geht und Elterngeld bezieht. Wird vom Elterngeld der Unterhalt berechnet oder setzt die Zahlung bis 04/09 aus und mein Mann muss hinterher nachzahlen? Dass das erste Kind ein Anrecht auf Unterhalt hat ist mir klar und dagegen gibts auch nichts einzuwenden. Das Kind ist da und dafür wird gesorgt. Fraglich ist nur von wem in diesem Jahr für sie finanziell gesorgt wird. Verstehst du?
Mitglied inaktiv
Nochmal deutlich: Der Unterhalt hat monatlich im Voraus zu erfolgen, ob der Papa nun in EZ ist oder nicht, muß das erste Kind nicht intressieren (außer, daß evtl. der Unterhalt generell etwas weniger wird). Also: jeden Monat mußganz normal der Unterhalt gezahlt werden. Ob nun EZ oder nicht. Klarer? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Auch noch mitsenfen muß... habe auch schon Gerichtsurteile gelesen in der es einer Unterhaltspflichtigigen Frischgebackenen Mutter "zugemutet" wird, den Unterhalt für das beim Vater lebende Kind zu bestreiten, wenn nötig auch mit Putzjobs.... LG Peeka
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