Guten Abend, Ich bin bei einer Sparkasse angestellt, jedoch seit 31.1. im BV. Mein AG zahlt im Rahmen eines „Elternpaketes“ jeden Monat einen Kinderzuschuss bis Vollendung des 6. LJ für mein 1. Kind (*03/2020). Laut Ausschreibung natürlich nicht mehr während der Elternzeit. Nun habe ich heute erstmalig das „BV-Gehalt“ bekommen und dieser Zuschuss ist entfallen. Ist das rechtens? Der Erhalt des Zuschusses war an Bedingungen geknüpft wie bspw. Innerhalb von 12 Monaten die Elternzeit zu beenden. Diese habe ich natürlich erfüllt. Zum anderen sind gerade Tarifverhandlungen. Bekomme ich ebenfalls alle Leistungen (Homeoffice Pauschale, Lohnerhöhung, zusätzliche Urlaubstage)? Ich war ab 03/2021 wieder im Dienst und habe auch im Homeoffice gearbeitet. Vielen Dank
von Kathy986 am 10.02.2022, 21:16