Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Lohnzahlung nach Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Lohnzahlung nach Elternzeit?

VaMaChaMa

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, zu Anfang meiner aktuellen Elternzeit musste ich dem AG nach der Geburt angeben wie lange ich Elternzeit beanspruche. Anschließend erfolgte die Bestätigung vom AG. Wie verhält es sich, wenn ich beispielsweise bis zum 31. Juli 19 Elternzeit eingereicht habe, ist der AG verpflichtet mir ab dem 1. August 19 wieder Lohn zu zahlen? Es ist die Planung kurz vor Ende der Elternzeit erneut schwanger zu werden und dementsprechend könnte es sein, dass der AG sich dann quer stellt die Wiederaufnahme meiner Tätigkeit mit mir final zu besprechen. Daher meine Frage nach der rechtlichen Situation. Trotz einer aktuellen Elternzeit von 18 Monaten, müsste dann ja eigentlich der laufende Arbeitsvertrag gelten inkl. Anspruch auf Lohn, oder? Der AG hat allerdings während meiner Abwesenheit umstrukturiert Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe. VG Valeska


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ muss der Ag Lohn zahlen und Sie müssen wieder arbeiten. Auf dem gleichen oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz laut Vertrag. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Wenn deine EZ am 31.7.19 endet ist dein 1.Arbeitstag der 1.8.19. Warum gehst du davon aus, dass dein AG bei neuer Schwangerschaft nicht mehr final mit dir sprechen möchte? Dein AG ist verpflichtet dir ab dem 1.8.19 einen Arbeitsplatz, gleichwertig und zu den gleichen Kondition wie vor der EZ, zur Verfügung zu stellen. Egal ob du schwanger bist. Oder gehst du davon aus, dass du ein BV bekommst? Verlass dich darauf nicht, denn die Regelungen dazu haben sich verschärft. Und wer weiß, es sind mind. 18 Monate vergangen. Vielleicht hat dein AG jetzt eine Arbeitsstelle die mutterschutzfreundlich ist. Hast du denn eine Betreuung für dein Kind? Die meisten Kitas nehmen erst zu 1.8. auf. Wer gewöhnt dein Kind ein? Wenn du, rede frühzeitig mit deinem AG ob du für August deinen Resturlaub nehmen darfst. Gewöhnt jemand anders ein entfällt das. Oder hast du einen Platz zu einem anderen Zeitpunkt schon? Hast du keine Kinderbetreuung steht fir kein BV zu. Das bedeutet, wenn dein AG feststellt, dass du ohne Betreuung da stehst und du deshalb gar nicht arbeiten könntest, so müsstest du kündigen. Du planst gegen Ende der EZ wieder schwanger zu sein. Je nachdem wie schnell es geht steht dann ggf. schon der Mutterschutz an. Dagegen kann dein AG nichts machen. Müsstest du bsp. noch 4 Wochen arbeiten, dann nehme Urlaub. Wird dein AG vermutlich mit machen. Was soll er auch mit einer Frau die nur 4 Wochen da ist? Aber wer sagt dir, dass du bis dahin schwanger bist? Keiner! Daher plane so als wenn es nicht so wäre. Suche eine Kinderbetreuung, kontaktiere deinen AG (reicht im Januar nächstes Jahr), treffe dich mit ihm,....... So bist du auf der sicheren Seite.


cube

Beitrag melden

Lohnfortzahlung? Du hast Anspruch auf deinen Arbeitsplatz oder eine vergleichbare ! Position bei gleichem Gehalt wie vorher. Vorausgesetzt, Du kannst auch arbeiten. Rechne bitte nicht mit irgendetwas, wodurch Du meinst, eh nicht arbeiten zu können - der Schuß geht garantiert nach hinten los.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das ruhende Arbeitsverhältnis wird wieder aktiv: das heißt Lohn gibts für deine Arbeitsleistung. Wir würdest du die umgekehrte Frage von deinem Arbeitgeber denn finden: Wird Frau Valeska nach Ablauf ihrer Elternzeit ab 1. August 2019 die Arbeitsleistung wie vertraglich vereinbart, erbringen?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten.  Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz.  Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG

Mein  Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben.  Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...