sch0koperle
Hallo Frau Bader, unser Baby (geb. Juni 2019) musste diesen Monat für einige Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Mein Partner hat für diese 8 Werktage eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erhalten, dass er sein Kind betreuen musste. Nun hat der Arbeitgeber ihm den Monatslohn nur teilweise ausgezahlt, mit der Begründung, dass er die Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen müsse und von dort das restliche Geld bekäme. Nach meiner Info hat doch jeder Elternteil 10 Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung, um sein krankes Kind zu betreuen, und bekommt in der Zeit sein ganz normales Gehalt? Oder wie genau ist die Regelung? Hat jedes Bundesland seine eigene Gesetzesgrundlage? Wir leben in Berlin, falls das von Belang ist und sind gesetzlich versichert. Vielen Dank im Voraus, Nela
Hallo, diese Zeiten zahlt die KK-wenn man gesetzlich versichert ist Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der AG hat Recht... Jeder von euch hat 10 Tage auf Kind krank. Der AG stellt nur frei, die Krankenkasse bezahlt den Lohnausfall zu einen bestimmten Prozentsatz
Jana287
Die Tage als Begleitperson im Krankenhaus zählen nicht in die Kind-krank Tage rein. Die Krankenkasse erstattet 100 % vom Lohn. Den Zettel bekommt der AG als Nachweis für die Freistellung, man stellt bei der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung des Lohnausfalles.
Jana287
Ich präzisiere: die Krankenkasse DES KINDES erstattet den Verdienstausfall für die medizinisch notwendige Begleitperson. Den Originalnachweis vom Krankenhaus bekommt die Krankenkasse plus einen schriftlichen Antrag auf Erstattung,der Arbeitgeber eine Kopie davon als Nachweis für die Fehltage - so habe ich es bisher immer gemacht. So ist es bei den gesetzlichen, PKV weiss ich nicht.
Felica
Hat den keiner von euch EZ? Wenn Kind im Juni19 geboren wurde. Weil dann ist fraglich ob die KK überhaupt zahlt. Die zahlt nämlich nur dann für die Person wenn es keine andere Person gibt welche die Betreuung übernehmen könnte.
drosera
Hi, es gibt Arbeitgeber, die das zahlen. Die meisten aber nicht.was steht dazu im Vertrag? Wenn Kind und Elternteil in der GKV sind, dann zahlt die GKV (des Elternteils) bis zu 10 kind-krank-Tage, m.W. aber nur Krankengeld. Bei stationärer Aufnahme zahlt die GKV des Kindes vollen Ersatz bis zu einer Obergrenze von ca 100€ (?) Tag den Lohn der Begleitperson. Dies ist dann nicht auf die 10 Tage beschränkt. Bleibt aber die Frage: war der Vater notwendig, weil die Mutter z.B. ältere Geschwister daheim betreut hat?
mellomania
also. jeder hat 10 tage pro kind und pro jahr, wo der AG unentgeltlich freistellt und man bei der krankenkasse DES KINDES beantragt, dass man lohnersatz erhält. ist aber normal nicht der volle lohn für die tage. es gibt aber AG, die zahlen z.b. 5 Tage weiter lohn und 5 tage stellen sie nur frei. da musst du im ARbeitsvertrag schauen. ABER wenn du eh daheim bist mit elternzeit, dann zahlt die kk natürlich NICHT weil ja angegeben sein muss, dass nur der vater das kind betreuen kann weil kein anderer, auch du nicht, zur verfügung stehst. liegt das kind im krankenhaus, zählt das aber anders. dann zahlt die kk des kindes den vollen lohnausfall.
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