Hallo. Ich befinde mich seit Oktober 2017 im Beschäftigungsverbot. Nun habe ich eine Frage zur Lohnzahlung. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Jedoch war dieses so aufgeteilt, dass ich bis zum 13.11.2017 Vollzeit, mit 40 Stunden wöchentlich, eingestellt bin und ab dem 14.11.2017 mit 20 Stunden beschäftigt bin. Die 40 Stunden waren nur für ein Jahr befristet. Vor meiner Schwangerschaft wurde ich bereits von meiner Vorgesetzten gefragt, ob ich ab dem 14.11.2017 nicht nur 20 Stunden, sondern 30 Stunden oder mehr arbeiten möchte, da dies dringend erforderlich wäre aufgrund der Auftragslage. Ich stimmte mündlich zu. Dann wurde ich schwanger, wurde krankgeschrieben und aufgrund einer Risikoschwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun habe ich keine Chance mehr gehabt, dass mein die Stunden in meinem Vertrag erhöht werden. Meine Stelle wurde nun auch ausgeschrieben für die Zeit des Beschäftigungsverbotes und der anschließenden Elternzeit mit 40 Stunden wöchentlich. Nun meine Frage, ist dies nicht eine Schlechterstellung im Rahmen des Mutterschutzsgesetzes, da ich aufgrund der Schwangerschaft keine Chance auf 40 Stunden hatte und somit auch nur nach 20 Stunden entlohnt werde? Viele Grüße
von Betti1985 am 16.01.2018, 19:36