Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnzahlung während des Beschäftigungsverbotes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnzahlung während des Beschäftigungsverbotes

Betti1985

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Hallo. Ich befinde mich seit Oktober 2017 im Beschäftigungsverbot. Nun habe ich eine Frage zur Lohnzahlung. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Jedoch war dieses so aufgeteilt, dass ich bis zum 13.11.2017 Vollzeit, mit 40 Stunden wöchentlich, eingestellt bin und ab dem 14.11.2017 mit 20 Stunden beschäftigt bin. Die 40 Stunden waren nur für ein Jahr befristet. Vor meiner Schwangerschaft wurde ich bereits von meiner Vorgesetzten gefragt, ob ich ab dem 14.11.2017 nicht nur 20 Stunden, sondern 30 Stunden oder mehr arbeiten möchte, da dies dringend erforderlich wäre aufgrund der Auftragslage. Ich stimmte mündlich zu. Dann wurde ich schwanger, wurde krankgeschrieben und aufgrund einer Risikoschwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun habe ich keine Chance mehr gehabt, dass mein die Stunden in meinem Vertrag erhöht werden. Meine Stelle wurde nun auch ausgeschrieben für die Zeit des Beschäftigungsverbotes und der anschließenden Elternzeit mit 40 Stunden wöchentlich. Nun meine Frage, ist dies nicht eine Schlechterstellung im Rahmen des Mutterschutzsgesetzes, da ich aufgrund der Schwangerschaft keine Chance auf 40 Stunden hatte und somit auch nur nach 20 Stunden entlohnt werde? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in ein Beschäftigungsverbot bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot gemäß dem laufenden Vertrag tatsächlich erhalten würden. Eventualitäten haben hier keinen Platz. Die 30 Stunden werden bezahlt, wenn Sie die Vertragserhöhung beweisen können. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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1. Gibt es für die Erhöhung des Vertrags auf 30 Std. Beweise? 2. Der Mutterschutzlohn berechnet sich nach aktuell gültigem Arbeitsvertrag und nicht nach Berufschancen die man evtl. hätte haben können.


mellomania

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du bekommst mit bv das, was du ohne bekommen würdest. da du ohne 20 h arbeitest, bekommst du auch nur dieses. es existiert ja kein vertrag über die erhöhung? dann hat alles seine richtigkeit.


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