Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnzahlung bei Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Auf Grund meiner Schwangerschaft habe ich als Arzthelferin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Arbeitgeber überweist jahrelang den Lohn vor dem 15. eines Monats. Da mein AG wenig begeistert von meiner SS war, bezahlt sie jetzt nach Ihrer Aussage den Lohn so, wie es im Vertrag steht. Also zwischen 15. und Ende des Monats. Habe nun also 2 Wochen laufende Ausgaben zu überbrücken. Meine Kollegen haben ihren Lohn bereits am 11. auf ihrem Konto gehabt. Hab ich irgendeine Chance bezüglich Gleichheitsgesetz? Oder muss ich nun den 28. abwarten, der ihr leider laut Vertrag als letzter Stichtag gegeben ist? Vielen Dank und liebe Grüße :) Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schwierig. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz u Gewohnheitsrecht steht es Ihnen wie den anderen zu - aber wollen Sie Streit mit dem AG wegen der relativ kurzen Zahlung eingehen? Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

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Wenn das Gehalt laut Vertrag am Monatsende fällig wird, was willst du da fordern, und willst du deswegen gar vor's Arbeitsgericht? Der Arbeitgeber bekommt die Rückerstattung weder in der Monatsmitte noch am Monatsende, sondern rückwirkend. Muss also die ganzen Gehälter an dich in Vorkasse bezahlen. Da kann ich seine Einstellung etwas nachvollziehen.


Mitglied inaktiv

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Finde es nur grenzwertig plötzlich den Lohn ohne Vorwarnung knapp 3 Wochen später zu zahlen. Habe ja zB auch Mietkosten zu begleichen, die ich doppelt von einem Lohn nicht stemmen kann. Und da sie es eh vorstrecken müssen, hätten sie es ja normal weiter laufen lassen können finde ich. Aber danke für die Antwort !


Mitglied inaktiv

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Üblich ist ja die Zahlung am Monatsende, wenn die Arbeitsleistung auch erbracht worden ist. Die Miete ist üblicherweise zum Monatsanfang fällig.


Mitglied inaktiv

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Das ist richtig, der AG meinte aber in einem persönlichen Gespräch, sie bezahlt erst nachdem sie die Erstattung erhalten hat und denkt, dass es erst im Mai ist. Ich meine aber, dass ich bis 28. das Geld erhalten muss..


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Zum Monatsende kannst du deinen Lohn erwarten, das steht dir zu. Der AG muss leider lange in Vorkasse gehen. Wenn er es nicht tut, bleibt dir nur die Klage beim Arbeitsgericht.


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http://www.focus.de/finanzen/recht/ausstehender-lohn-wie-sie-ausbleibende-lohnzahlung-einfordern_id_4832888.html


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