Leni_2407
Liebe Frau Bader, ich arbeite derzeit 50% Teilzeit in meiner Elternzeit und bin erneut schwanger. Ich weiss, dass ich die Elternzeit vor erneutem Mutterschutz beendet sollte, um das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Was passiert aber in der aktuellen Situation, falls ich ein Beschäftigungsverbot erhalte? Bekomme ich dann meinen Lohn von 50% oder, weil man noch in Elternzeit ist, gar nichts? Danke für Ihre Antwort. Viele Grüsse Leni
Hallo, gar nichts, weil Sie noch in Elternzeit sind. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man bekommt immer das was man auch ohne BV bekommen würde. Falls also eine TZ-Vereinbarung feststeht, dann bekommst Du in einem BV eben den TZ-Lohn. Unabhängig davon ob EZ ja oder nein. Nur wenn noch nichts sicher wäre könnte es problematisch werden, scheint aber bei dir ja nicht der Fall zu sein. Beendest Du die laufende EZ dann zum neuen Mutterschutz, gibt es volles Mutterschutzgeld, beendest Du nicht, dann nur über den TZ-Lohn. EZ beenden wegen BV um dann VZ-Lohn zu bekommen geht nicht.
Leni_2407
Liebe Frau Bader, Danke für Ihre Antwort. Wenn ich nun die Elternzeit trotz bestehender Schwangerschaft beende und dann kurz darauf ein Berufsverbot erhalte, bleibt es dann auch dabei, dass man nichts kriegt oder spielt das Ende der Elternzeit dabei keine Rolle? Ist ja schon bitter, dass man nichts kriegt, obwohl man nicht mehr arbeiten kann. Danke und viele Grüße Leni
Mitglied inaktiv
Du hast doch die Elternzeit genommen, gerade UM nicht arbeiten zu müssen, sondern dich um das Kind zu kümmern. Da müssen dir die finanziellen Konsequenzen bewußt gewesen sein. Die Elternzeit kann nicht beendet zu werden, um die KK zahlen zu lassen. Sie kann nur mit Zustimmung des AGs beeendet werden, um tatsächlich zu arbeiten. Dafür muss aber auch die Betreuung des ersten Kindes geregelt sein.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich mache mir sorgen über mein Gehalt dass ich jetzt bald zum erstenmal erhalten soll. Ich habe gerade erst meinen neuen Arbeitsvertrag nach bestandener Abschlussprüfung unterschrieben und kurz darauf, meinen Arbeitgeber über meine festgestellte Schwangerschaft berichtet, woraufhin ich direktes Beschäftigungsverbot vom ...
Hallo Frau Bader, leider habe ich nirgendwo eine passende Antwort finden können: Ich bin 6 Wochen vor Ende meiner Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Ich arbeite nun wieder seit fast 4 Wochen und bin wieder in der 10. Woche schwanger. Meinen AG habe ich sofort davon Bescheid gegeben. Nun läuft es auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. Bekomme ...
Hallo! Ich benötige Hilfe ! Ich bin in der 14.SSW schwanger und arbeite als Erzieherin. Ich hatte zum 01.12. einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, soltle am 02.012. die Arbeit antreten & erfuhr am 28.11.13 von der Schwangerschaft. Diese habe ich noch vor Arbeitsantritt meinem Arbeitgeber gemeldet, da ich sofort ins Beschäftigungsverbot gegang ...
Mein ET ist der 29.08. Welche Monate werden für die Berechnung des Lohnes im Beschäftigungsverbot genommen? Die 3 bevor das BV ausgesprochen wurde oder die 3 vor Eintritt der SS? Und wenn es die 3 Monaten vor Eintritt der SS sind, sind es dann 08 - 10/15 od 09 - 11/15??
Auf Grund meiner Schwangerschaft habe ich als Arzthelferin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Arbeitgeber überweist jahrelang den Lohn vor dem 15. eines Monats. Da mein AG wenig begeistert von meiner SS war, bezahlt sie jetzt nach Ihrer Aussage den Lohn so, wie es im Vertrag steht. Also zwischen 15. und Ende des Monats. Habe nun also 2 Woch ...
Hallo, Ich arbeite als Ergotherapeutin in einer Psychiatrie in Bayern. Habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei uns geht man automatisch bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot, dass vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Mein erstes Kind kam am 04.09.2020 auf die Welt. Elternzeit endet am 03.10.2022. Mein erst ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Die letzten 10 Beiträge
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit