Glücklich
Sehr geehrte Frau Bader, Zur Zeit habe ich (Bruttogehalt 5200 Euro) die Steuerklasse 3 und mein Mann (Bruttogehalt 1685 Euro) die Steuerklasse 5. Nach der Geburt unseres Kindes werde ich für ein Jahr in Elternzeit gehen und den Höchstsatz des Elterngeldes bekommen. Ist es ab diesem oder einem anderen Zeitpunkt für uns finanziell von Vorteil die Steuerklassen zu wechseln, oder müssten wir mit Nachzahlungen rechnen? Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, auf jeden Fall nach Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Liebe Grüße NB
Tini_79
Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst nicht die Jahresberechnung. Und ihr werdet nachzahlen müssen, denn das EG unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Dein Mann zahlt dann unterjährig zu wenig Steuern und dein EG kommt ja dann bei der Berechnung des Steuersatzes noch dazu.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auf einen Rat hin noch drei Monate vor der Geburt einen Steuerklassenwechsel beantragt. Daraufhin wurden für meinen Mann und mich wunschgemäß die Steuerklassen 4/4 in 3/5 geändert. Nun wurde mein Mann von einem Kollegen darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich sei. Mir wa ...
Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich haben seit geraumer Zeit die Steuerklassenkombination 3/5 (ich 3, er 5). Auf dieser Grundlage wird auch das Basiselterngeld berechnet werden, das ich von Oktober 2017 - September 2018 beziehen werde. Nun möchte ich gern erfahren, ob es möglich und sinnvoll wäre, dass wir ab Oktober in die Steuerklassenkomb ...
Hallo, ich bräuchte Hilfe zum Thema Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld für mein 2. Kind - leider etwas komplexerer Fall. Seit 2013 bin ich beim selben Arbeitgeber. Bis zum Beginn meiner Mutterschutzfrist für mein 1. Kind (Mitte Februar 2021) war ich in Vollzeit tätig. Berechnungsgrundlage des Muschaftsgeldes für Kind 1 w ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben vor die Steuerklasse zu dem Monat zu wechseln in dem der Mutterschutz beginnt. Oder wäre es besser die Steuerklasse erst später wie zum Beispiel nach der Geburt zu wechseln ? Beispiel: Beginn Mutterschutz 15.02.2023 Wechsel in die schlechtere Steuerklasse (V) zum 01.02.2023 Die Monate Novembe ...
Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 9. SSW mit voraussichtlichem ET Ende Februar- eher früher eingeleitet aufgrund einer Vorerkrankungen bei mir. Mein Mann und ich haben dieses Jahr im Mai geheiratet und waren erst in Steuerklasse IV. Nun waren wir beim Finanzamt und haben den Wechsel III/V beantragt- rückwirkend zur Heirat. Auf dem Lohn ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Der ET ist am 10.01.2025 und der Mutterschutz würde am 30.11.2024 beginnen. Wir möchten nun die Steuerklassen wechseln (ab Juni), damit ich mehr elterngeld bekomme. Wird der November noch als bemessungszeitraum berechnet? Ich müsste ja 6 Monate in der günstige ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...
Hallo, wir haben am 03.08.2024 geheiratet und erwarten am 24.04.2025 ein Kind. Wir möchten nun in Steuerklasse 3/5 wechseln (3 für die Mutter, um das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen). (...Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen...) Hätten wir damit die Frist verpasst? Oder wird durch die ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I
- Einbehalten vo Unterhaltsgeld