Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnsteuerklassenwechsel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnsteuerklassenwechsel

Roxy1986

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Hallo, ich komme nächste Woche in die Mutterschutzzeit und habe von Profamilia die Info bekommen, dass mein MAnn und ich die Lohnsteuerklassen wechseln sollten. Wir haben jetzt klasse 4 und 4. Das Elterngeld würde sich nach dem nettolohn der letzten 12 monate bei mir berechnen, egal welche steuerklasse. mein mann würde dann beim Wechsel in steuerklasse 3 etwas mehr verdienen. meine frage ist eigentlich, sollen wir die steuerklassen schon jetzt wechseln, so lange ich noch mutterschaftsgeld erhalte oder danach wenn ich in elterngeld übergehe?


Lina_100

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Achtung, gut überlegen. Wenn nach der EZ evtl eine Arbeitslosigkeit droht nicht wechseln, da das ALG nach der Lohnsteuerklasse berechnet wird. Bei 3 und 5 bekommt der in 5 dann wesentlich weniger. Ein erneuter Wechsel dann nur um höheres ALG zu bekommen ist gesetzlich ausgeschlossen. "Mehr verdient" man ohnehin nicht, es ist nur ein Zinseffekt, macht man am Ende des Jahres die Steuererklärung wird die Steuer exakt berechnet. Man zahlt unterm Strich immer die selbe Steuer egal in welcher Steuerklasse. Im Gegensatz dazu ist der Effekt beim ALG endgültig.


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