Frage: Lohnsteuer während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, seit Ende Oktober 2018 bin ich in Mutterschutz /Elternzeit. Zum Februar 2019 haben mein Mann und ich die Steuerklassen gewechselt. Er hat die Steuerklasse 3 und ich Steuerklasse 5. Nun hat mein Arbeitgeber wohl für Januar 2019 die falsche Steuerklasse zur Berechnung der Lohnsteuer genommen und ich soll jetzt eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten. Jetzt meine Frage, muss ich Lohnsteuer während der Elternzeit zahlen? Vielen Dank und viele Grüße Sabine Forster

von Sabine383 am 07.03.2019, 17:11



Antwort auf: Lohnsteuer während Elternzeit

Hallo, Sie haben dann keinen Lohn und auch keine Lohnsteuerzahlungen. Fragen Sie beim Arbeitgeber nach. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2019



Antwort auf: Lohnsteuer während Elternzeit

Hallo, Habe ich dich richtig verstanden? Du bist schon seit Oktober im Mutterschutz und dein Arbeitgeber hat nun für Januar eine Lohnabrechnung gemacht, bei der er deine Lohnsteuer falsch berechnet hat. Hast du denn im Januar gearbeitet? LG luvi

von luvi am 07.03.2019, 18:29



Antwort auf: Lohnsteuer während Elternzeit

Das FA hat dich wegen Jan 2019 kontaktiert?? Welche Lohnsteuer soll denn im Januar angefallen sein, wenn du im Mutterschutz warst? Grundsätzlich bist du einkommenssteuerpflichtig, aber wofür sollst du Lohnsteuer zahlen?

von Tini_79 am 07.03.2019, 18:33



Antwort auf: Lohnsteuer während Elternzeit

Wenn der im Oktober begann dann kam das Kind im Dezember und dann gibt es doch noch 2 Monate Mutterschutzgeld. Zur Frage: Ja, musst Du, denn es ist Deine Pflicht die Abrechnung zu prüfen und ggf. zu bemängeln. Muss ja netto zu viel gewesen sein. Ebenso kann der AG das eine Weile machen wenn ihm der Fehler auffällt.

von Sternenschnuppe am 07.03.2019, 21:58



Antwort auf: Lohnsteuer während Elternzeit

bekommt die Frau einen "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld". Von der Höhe her ist das wie das Nettogehalt (abzgl der Leistung des KK), aber das ist steuerfrei und darauf wird keine Lohnsteuer berechnet. Ansonsten hast du natürlich recht, der AG kann im Januar irgendwelche Gehaltsbestandteile (nach)gezahlt haben, Urlaubsgeld, Jahresleistung, Glückwunsch zur Geburt oder sonst was und da wird normale Lohnsteuer berechnet. Aber das kann man so nicht klären ohne genauere Angaben und warum die AP nun ans FA zahlen soll, verstehe ich auch nicht.

von Tini_79 am 07.03.2019, 22:51



Antwort auf: Lohnsteuer während Elternzeit

Oh, ist bei mir zu lange her, kann mich an die Abrechnungen nicht mehr erinnern, aber die Endsumme war identisch zusammen mit der Krankenkasse.

von Sternenschnuppe am 07.03.2019, 23:08



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