Mitglied inaktiv
hallo, ich weiss zwar nicht, ob das noch in ihrem gebiet liegt, aber: ich bin alleinerziehende mutter einer 2jährigen tochter, ab nächstes jahr werde ich wieder arbeiten gehen. um einen "trumpf" in der hand zu haben wenn ich auf jobsuche gehe, wäre gut sagen zu können: "wenn sie mich einstellen bekommen sie ????? lohnkostenzuschuß für die ersten ??? monate". (ich wohne in baden-würtemberg) wäre klasse, wenn sie mir da einen tip geben könnten. vielen dank monika
Liebe Monika, nein, so etwas gibt es nicht. Der AG kann steuerliche Vorteile haben, wenn er sich für die Kinderbetreuung seiner Mitarbeiter einsetzt. Das bedeutet, dass er die Gelder, die er dafür einsetzt, absetzten kann (Betriebskindergarten, Interessenzusammenschlüssen etc.). Wirklich viel bringt das nicht. Es gibt heirzu eine Broschüre, deren Titel mehr verspricht, als er hält: „Kinderbetreuung lohnt sich auch für Arbeitgeber“ (zu bestellen beim BuMi für Familie ... unter 01800-5329329) Man kann sich auch an die Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kinderbetreuung e.V. wenden (Tel. 069-5976057) Gruß, NB
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