Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnfortzahlung

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, die Frage nach Lohnfortzahlung während einer Erkrankung in der Schwangerschaft wurde von Ihnen nun schon häufiger gestellt. Allderdings mit dem Hinweis, dass nach 6 Wochen das Krankengeld der Krankenkasse fällig wird, mit Hinweis auf die Diagnose. Was heißt das nun im Einzelnen: Ich bin in der 22. SS, seit vier Wochen krankgeschrieben, seit gestern noch für weitere vier Wochen. Das heißt, ich werde über sechs Wochen krank sein. Krankgeschrieben bin ich aufgrund schlechter Blutwerte sowie damit verbundenen Kreislaufproblemen. Muss mein Arbeitgeber nun auch nach den angegebenen sechs Wochen weiterhin mein Gehalt zahlen oder nicht? Und welche Auswirkungen wird das auf das Geld während der Mutterschutzfrist sechs Wochen vor, bzw. acht Wochen nach der Geburt haben: Wird das dann unter Umständen gezahlte Krankengeld zugrund gelegt oder mein "eigentlicher" Netto-Verdienst? Vielen Dank und freundliche Grüße Sarah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie erhalten nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld von der KK, dass ist weniger als der Lohn. Das MG berechnet sich nach dem letzten normalen Gehalt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Sarah... wenn ich das richtig berechnet habe bist du ja quasie bis zum beginn der mutterschutzzeit krankgeschrieben, oder? wäre es da nicht sinniger dir ein arbeitsverbot ausstellen zu lassen damit du deinen vollen lohn weiterhinbekommst und keine einbußen hast? ich meine, wenn deine werte so schlecht sind kann auch ein arbeitsverbot ausgestellt werden zum schutze für dich und das baby, ganz formlos. dein arzt braucht sich da auch nicht irgendwie bei anstellen und du bekommst dein volles gehalt. lieben gruß jule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man ja nicht selber entscheiden, dass liegt am Grund der Tatsache, warum man nichta rbeiten kann. Klar ist ein BV immer besser als eine Krankschreibung. Gruß, NB


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