Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung wegen Corona

Frage: Lohnfortzahlung wegen Corona

Donnerstag

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Hallo, unser Nachbar ist Ausländer und alleinerziehender Papa. Ich habe mitbekommen, dass er während der Ausgangsbeschränkung daheim war, um seinen 6jährigen Jungen zu betreuen und dass er für die Zeit keinen Lohn bekommen hat. Ich habe aber gehört, dass ihm Lohnzahlung zusteht und sein Arbeitgeber sich das Geld vom Staat zurückholen kann. Ich habe ihm das auch gesagt, aber er hat mich nicht verstanden und wohl auch Schwierigkeiten, sich seinem Chef verständlich zu machen. Leider weiß ich auch keine Einzelheiten und bin im Internet nicht weitergekommen. Liege ich richtig? Wenn ja, wie kann er sich sein Geld zurückholen? Am einfachsten wäre es, wenn ich den Antrag, in dem sich das Unternehmen das Geld vom Staat holen soll, ausdrucke und es ihm mitgebe. Das wird sein Chef am ehesten verstehen. Aber ich finde nichts im Internet. Der Mann ist Arbeiter in einer eher großen Firma, nur dort kennt sich anscheinend keiner aus. Sonst hätten die ihm nicht den kompletten Lohn verweigert. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank und liebe Grüße Carola


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, aber es gilt der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Um bis zu sechs Wochen Kinderbetreuung zuhause zu überbrücken, gibt es seit 30. März die Möglichkeit des Lohnersatzes (§ 56 Abs. 1a IfSG): Er beträgt 67 Prozent des Nettoverdiensts, maximal 2.016 Euro pro Monat . Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein: - Er hat mindestens ein Kind unter zwölf Jahren, - Er hat keinen Anspruch auf eine Notbetreuung Ihres Kindes oder eine andere Möglichkeit der Betreuung durch ein Familienmitglied und müssen es deshalb zuhause selbst betreuen, - Er könnte deswegen nicht arbeiten und erleiden einen Verdienstausfall und - Er erhält kein Kurzarbeitergeld Liebe Grüße NB


User-1753445573

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Wenn er aufgrund Kurzarbeit daheim war, hilft dir vielleicht das: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile


marijanam79

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nein, es ist nicht wegen Kurzarbeit. Ich weiss, was sie meint. Man hat das Recht, wenn man keine Möglichkeit hat sein Kind anderweitig zu betreuen, auf Freistellung von 6 Wochen beim AG. Ausgenommen hiervon sind die Schließzeiten, die die Kita/Schule sowieso hätte (Ferien,...) Man muss das auch nicht beim AG beantragen (so viel ich weiß), sonder nur mitteilen. Der AG stellt einen frei für bis zu 6 Wochen und bezahlt auch weiterhin das Gehalt. Dieses kann er sich vom Staat "zurückholen". Einen Antrag dafür habe ich bisher auch noch nicht gefunden. Vielleicht mal bei der Arbeitsagentur / Bürgerdienste (??) nachfragen. Wenn mich nicht alles täuscht, wollte die Regierung diese Regelung auf 9 oder sogar 12 Wochen ausweiten. Grüssle, Marijana


mellomania

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der AG muss freistellen, zahlt keinen lohn und der AN erhält 67% vom staat. also so viel wie kurzarbeit meine ich. bin mir aber über die abläufe nicht sicher arbeitet der mann systemrelevant? also hätte er anspruch auf die notbetreuung? präsenzpflicht?


marijanam79

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stimmt mit den 67%, aber der AG muss zahlen. https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html


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