Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung ladenschliesung

Frage: Lohnfortzahlung ladenschliesung

Eva

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Hallo danke für ihre zeit erstmal. Ich bin fest eingestellt als Verkäuferin in einem Textil laden. Ich bin schwanger 3 ssw und bin in beschäftigungsverbot bekomme trozdem mein Gehalt weiterhin. Diese Filiale wird bald schließen während meinen bv. Meine Frage werde ich torzdem weiterhin meinen Lohnfortzahlung bekommen auch wenn die Filiale schließt und ich die Kündigung bekomme während dem Bv? Den laden also die Kette gibts immernoch weiterhin in anderen Städten nur die in unsere Stadt schliesst


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist erst einmal, ob in Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass ihr Arbeitgeber sie auch woanders einsetzen kann. Von dieser Klausel gehe ich erst einmal aus. Dann haben sie eine Tätigkeit in einer anderen Filiale auszuführen. Jetzt haben wir aber ein Beschäftigungsverbot. Wenn der Arbeitgeber Sie nicht umsetzen kann, muss er weiter den Lohn bezahlen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn der Arbeitsplatz wegfällt, dann muss der AG dich in eine andere Filiale versetzen, wenn der Anfahrtsweg dir zumutbar wäre. Dabei ist nicht nur die Entfernung maßgeblich, sondern auch die Frage, ob du ein Auto hast oder die Fahrt mit dem ÖNV möglich wäre. Wenn die Umsetzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dann muss dir gekündigt werden. Die Kündigung läuft über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Lohnfortzahlung kommt auf jeden Fall nur dann in Frage, wenn ein Arbeitsplatz vorhanden ist.


Mitglied inaktiv

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3te SSW kann nicht stimmen - nur mal so als Hinweiß. Dann würde die Eizelle bestenfalls gerade befruchtet werden. Kein Arzt könnte da schon eine Schwangerschaft im US bestätigen und damit ein BV aussprechen. Je nachdem warum BV könnte es auch sein das man Dich dann in eine der anderen Filialen einsetzt. Und was genau halt in Deinem Vertrag steht bezüglich Einsatzort. Dich kündigen ginge nur wenn das Gewerbeamt dem zustimmt.


Eva

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Wir sind 10 Mitarbeiter und werden alle wahrscheinlich nirgends unter kommen den alle anderen Filialen sind bestens besetzt. Mich interessiert nur ob ich weiterhin im Beschäftigungsverbot Lohnfortzahlung bekomme während der laden schliesst und nach der Geburt und spater suche ich mir halt einen neuen job.


Mitglied inaktiv

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Die Frage war doch schon beantwortet: nein, wenn der Arbeitsplatz wegfällt, gibt es KEINE Lohnfortzahlung, dann musst du nämlich gekündigt werden. Das Beschäftigungsverbot ist nicht mehr nötig, wenn es keinen Arbeitsplatz gibt, dann fallen auch die Gefährdungen weg.


Eva

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Danke Frau Bader für ihre Antwort. Das heißt auch wenn der Laden schließt ( in anderen Filialen Städte aber noch existiert) muss er mir weiterzahlen und woanders unterbringen kann er mich ja eh nicht auch wenn die Möglichkeit besteht denn da ich ja im Bv bin.


Mitglied inaktiv

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Jein, wenn man feststellt das in einer anderen Filiale es eine Tätigkeit wie zB kassieren welche mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist, dann kann der AG dich aus dem BV holen und dich dort einsetzen. Voraussetzung ist aber auch, das in deinem Vertrag steht das man dich in eine anderen Filiale einsetzen kann. Ansonsten wenn in deinem Vertrag drin steht, du darfst nur in diese eine Filiale arbeiten, kann es sein das aufgrund der Standortschließung der AG das OK vom Gewerbeamt kommt Dir trotz Schwangerschaft zu kündigen. Hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch dann wäre das BV hinfällig, weil Du dann ja keine Arbeit mehr hast vor der man dich "schützen" muss. Und Einzelhandel alleine rechtfertigt eben kein BV. ist eh fraglich das der AG das so durchbekommen hat. Ich vermute mal es hat keiner genauer hinterfragt wegen der Standortschließung, kann aber durch die KK noch kommen. das könnte dir dann zugute kommen, weil mit einem BV kannst Du Ärger bekommen mit Arbeitsamt und Krankenkasse wer den jetzt für dich zuständig ist. Ich würde die Frage noch einmal genau stellen mit den Daten ob fester Standort laut Vertrag oder über die Firma laufend bundesweit einsetzbar. Und ob BV durch den AG oder durch den Arzt aufgrund schwerer Schwangerschaftskomplikationen. Fr. Bader wird hier auch nicht noch einmal hereinschauen wegen deiner nachgeschobenen Frage.


Eva

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Ja danke für eure antworten. Ja ich habe ein bv bekommen das ist fakt aus welchen Grund ist ja jetz nicht so relevant aus spass gibt kein Arzt einfach so ein Bv. Und wie gesagt ich kann während der ganzen Schwangerschaft keine Arbeit tätigen so.ist es beschlossen. Mal sehen wenn der Laden dicht.macht was auf mich zukommt. Wer für die weiter Zahlung in frage kommt .


Mitglied inaktiv

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Bei einer Ladenschließung ohne Umsetzung an einen anderen Standort hat ein AG keinen Anspruch auf Erstattung der Löhne durch die U2! Wenn er die Löhne weiterzahlen sollte, dann höchstens aus eigener Tasche. Von einem Arbeitsplatz, den es nicht mehr gibt, geht keine Gefährdungs aus, daher auch kein BV wirksam, daher ist m.E. die einzige Möglichkeit eine legale Kündigung.


Eva

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Ja aber glaube du verstehst mich nicht Unsere Firma wird weiter existieren ist ein grosses Konzern. Aber mal sehen weiß selber nicht


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