josie2413
Hallo Frau Bader ! Ich habe ein Frage. Im Juli 2013 habe ich bei meinem Arbeitgeber einen Vertrag für eine andere Stelle unterschrieben und war seit dem mit 37,5 Std wöchentlich angestellt, statt vormals mit 30 Std wöchentlich. Nun war es so, dass ich diese Stelle nie tatsächlich an getreten hatte. Meine kleine Tochter war im Mai 2013 verstorben und ich war seit dem krank geschrieben. Mein Mutterschutz endete Mitte September 2013. Da ich daran anschliessend wie gesagt krank geschrieben war, erhielt ich 6 Wochen lang mein reguläres Gehalt , welches der neuen Stundenzahl von 37,5 Sd entsprach. Danach ging ich ins Krankengeld über. Am 2. Dezember 2013 begann meine Wiedereingliederungsmaßnahme, die nach 4 Tagen beendet wurde, da ich erneut schwanger wurde und mein Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot ausstellte. Für den Dezember erhielt ich anteilsmässig noch Krankengeld ( für die Wiedereingliederung ) und ab dem 16. Dezember bekam ich meine Lohnfortzahlung im Rahmen des BV . Für 16 Kalendertage überweis mein Arbeitgeber mir 720 Euro netto, was der Vergütung für meine 37,5 Std Stelle entsprach, Nun habe ich meine Januar Gehalt überwiesen bekommen und mich sehr erschrocken. Ich bekam weniger überwiesen als vormals bei meiner 30 Std Stelle. ( Diese war beim gleichen Arbeitgeber und auch die Stellenbeschreibung war exakt die gleiche !!! ). Leider war die Sachbearbeiterin der Personalabteilung und der Geschäftsführer und meine Chefin nicht da. Die Vertretung teilte mir mit, dass ich für 30 Std bezahlt würde, laut Ansage des Geschäftsführers. Nun besteht ja aber ein beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag. Kann man einfach hin gehen und mir weniger Gehalt überweisen, bzw. weniger Std abrechnen, als in meinem Vertrag festgeschrieben stehen ? Immerhin hatte ich zu Beginn meiner Krankschreibung im September bereits das Gehalt für 37,5 Std bekomen und auch das Gehalt für Dezember war anhand der 37,5 Std berechnet . Ich habe natürlich nie 13 Wochen in der neuen Stelle gearbeitet, da ich ja wie gesagt krank geschrieben war, habe diese Stelle aber seit dem 02.08.2013 offiziell inne. Ich bin sehr verunsichert und danke Ihnen vorab für ihre Antwort. Kerstin
Hallo, Ihnen steht das zu, was Sie ohne BV bekämen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du solltest das bekommen was Du bekommen würdest würdest Du arbeiten. Weise den AG noch einmal darauf hin. Sollte er nicht einsichtig sein musst Du zum Gewerbeaufsichtsamt gehen. LG Sabine
josie2413
Ich habe noch einen Nachtrag zu meiner oben gestellten Frage : Ich bekam heute die Lohnabrechnungen für Dezember 2013 und Januar 2014. Af beiden Abrechnungen hat man mir nun wieder 30 Std zu Grunde gelegt. Dabei beläuft mein Arbeitsvertrag sich seit 1.8.2013 auf 37,5 Std. In meinen Abrechnungen für August 2013 und September 2013 , in welchen ich während meiner ersten 6 Wochen der Krankheit Lohnfortzahlung erhielt, stehen 37,5 Std auf der Gehaltsabrechnung. Und auch für das mir gezahlte Weihnachtsgeld stehen auf der Lohnabrechnung für November 2013 37,5 wöchentliche Arbeitszeit. Und nun haben sie mir ohne Ankündigung die Stundenzahl auf 30 Wochenstunden reduziert - entgegen meinem bestehenden Arbeitsvertrag. Ich fühle mich ungerecht behandelt und habe für morgen die Durchwahl einer Dame beim Gewerbeaufsichtsamt. Herzliche Grüße, K. Amrein
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