Schmetterlingslaub
Hallo, ich bräuchte mal eine eindeutige Info, wie es im Falle eines generellen beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung aussieht, wenn ich vor Beginn der Schwangerschaft 8 Monate wegen angststörungen krankgeschrieben war? Ich hätte jetzt mit der Wiedereingliederung anfangen sollen, habe aber vom Arbeitgeber gleich ein generelles beschäftigungsverbot erteilt bekommen, als ich ihr mitteilte, dass ich schwanger bin. Wie bin ich jetzt finanziell abgesichert? Danke für die schnelle Antwort, Lg
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekämen Liebe Grüße NB
CKEL0410
Hallo eigentlich bekommst du ja den durchschnittslohn. Ob das jetzt wegen der krankmeldung anders ist kann ich dir nicht sagen. Warum bekommst du denn ein bv vom ag?
Mitglied inaktiv
Im BV bekommst Du das an Lohn was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten würdest. LG Sabine
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