Hallo Frau Bader!
Ich bin Altenpflegerin in der ambulanten Pflege und aus dem Grund hat mein Chef mir zum 01.06.2017 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage wäre, ob ich trotzdem für das Jahr einen Urlaubsanspruch habe und wenn ja ob ich den Urlaub auch nach der Elternzeit noch nehmen kann?
Ich danke schon mal für Ihre Antwort!!
Liebe Grüße
von
Kathi12
am 21.12.2017, 17:32
Antwort auf:
Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber?
Hallo,
Sie haben auf jeden Fall Urlaubsansprüche für alle Tage, in denen sie nicht vollständig in Elternzeit gewesen sind. Den Urlaub können Sie auch noch nach der Elternzeit nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2017
Antwort auf:
Urlaubsanspruch trotz Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber?
ja hast du und kannst du.
hab ich nun auch gemacht, hatte noch 20 Tage Urlaub aus 2014 da hatte ich ein Beschäftigungsverbot. ich hab den Urlaub gleich anschliessend an die Elternzeit genommen. da muss man nämlich aufpassen da er ziemlich schnell verfällt.
lg
von
littlestarling82
am 21.12.2017, 20:04