Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber zurück ziehen kann er das ?

Frage: Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber zurück ziehen kann er das ?

Nicki-1994

Beitrag melden

Hallo Frau Bader. Mein Arbeitgeber hat mir ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausgesprochen, dieses habe ich auch schriftlich. Nun rief mein Arbeitgeber an, und meinte er wolle nochmal mit mir Reden, es hätte sich bezüglich des Beschäftigungsverbot, etwas geändert. Da sie mit der Sprache nicht rausrücken, qas genau los ist, gehe ich davon aus, das sie dieses zurück ziehen wollen. Meine Frage ist nun, kann er dieses?? Über eine Antwort würde ich mich freuen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn er jetzt ungefährliche Aufgaben für Dich hat, dann selbstverständlich ja.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Selbstverständlich kann er das Beschäftigungsverbot jederzeit zurückziehen, wenn er eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit hat oder sich in der Gefährdungsbeurteilung geirrt haben sollte. Er muss dich sogar zurückholen, wenn sich eine Umsetzmöglichkeit auftut. Und du musst bereit sein, eine Ersatztätigkeit auszuführen.


Andrea6

Beitrag melden

Ist doch prima: dann hat er die Arbeitsstelle schwangerenverträglich gestaltet oder eine andere für dich passende gefunden.


mellomania

Beitrag melden

klar kann er. er muss auch wenn er nun eine möglichkeit hat, dich so einzusetzen, dass die gefährdung nicht mehr da ist. bv heißt für dich definitiv nicht, daheim sitzen, bezahlt werden, in urlaub fahren etc. sondern jederzeit verfügbar sein. ist doch super, dann kannst du weiter arbeiten, ohne gefahr!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, meine Chefin hat mich heute davon in Kenntnis gesetzt, das auch der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Stimmt das? Diese Auskunft hat sie von RA der Steuerkanzlei die unsere Zahnarztpraxis betreut. Ich kenn das nur das der behandelnde Facharzt ein solches Verbot aussprechen kann und dann begründen muß. Bin mir nicht gan ...

Hallo, ich bräuchte mal eine eindeutige Info, wie es im Falle eines generellen beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung aussieht, wenn ich vor Beginn der Schwangerschaft 8 Monate wegen angststörungen krankgeschrieben war? Ich hätte jetzt mit der Wiedereingliederung anfangen sollen, habe aber vom Arbeitgeber gleich ein gene ...

Gilt bezüglich der Urlaubsregelung unterschiede zwischen individuellen Beschäftigungsverbot das der Arzt ausgesprochen hat und Beschäftigungsverbot das der Arbeitgeber ausgesprochen hat, da der Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht gestaltet werden konnte?

Hallo Frau Bader! Ich bin Altenpflegerin in der ambulanten Pflege und aus dem Grund hat mein Chef mir zum 01.06.2017 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage wäre, ob ich trotzdem für das Jahr einen Urlaubsanspruch habe und wenn ja ob ich den Urlaub auch nach der Elternzeit noch nehmen kann? Ich danke schon mal für Ihre Antwort!! ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...