Nicki-1994
Hallo Frau Bader. Mein Arbeitgeber hat mir ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausgesprochen, dieses habe ich auch schriftlich. Nun rief mein Arbeitgeber an, und meinte er wolle nochmal mit mir Reden, es hätte sich bezüglich des Beschäftigungsverbot, etwas geändert. Da sie mit der Sprache nicht rausrücken, qas genau los ist, gehe ich davon aus, das sie dieses zurück ziehen wollen. Meine Frage ist nun, kann er dieses?? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo, Nein, aber er kann Sie umsetzten, dann müssen Sie arbeiten Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Wenn er jetzt ungefährliche Aufgaben für Dich hat, dann selbstverständlich ja.
Mitglied inaktiv
Selbstverständlich kann er das Beschäftigungsverbot jederzeit zurückziehen, wenn er eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit hat oder sich in der Gefährdungsbeurteilung geirrt haben sollte. Er muss dich sogar zurückholen, wenn sich eine Umsetzmöglichkeit auftut. Und du musst bereit sein, eine Ersatztätigkeit auszuführen.
Andrea6
Ist doch prima: dann hat er die Arbeitsstelle schwangerenverträglich gestaltet oder eine andere für dich passende gefunden.
mellomania
klar kann er. er muss auch wenn er nun eine möglichkeit hat, dich so einzusetzen, dass die gefährdung nicht mehr da ist. bv heißt für dich definitiv nicht, daheim sitzen, bezahlt werden, in urlaub fahren etc. sondern jederzeit verfügbar sein. ist doch super, dann kannst du weiter arbeiten, ohne gefahr!
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