yoganina
Befinde mich derzeit in einem mit dem AG vereinbarten halbjährigen unbezahlten Urlaub, bin nun schwanger und erneuter Arbeitsbeginn wäre Anfang Mai. Da ich in der Psychiatrie arbeite (gewalttätige KlientInnen), erwäge ich ein Beschäftigungsverbot. Habe ich Anspruch auf Gehalt während des Beschäftigungsverbotes, obwohl ich vorher im unbezahlten Urlaub war? Tausend Dank & viele Grüße!
Hallo, Sie können ein BV nicht erwägen - nur der FA. Sie haben dann aber Anspruch auf gehalt Liebe Grüße NB
SumSum076
Ja, und zwar ab dem ersten Tag nach dem Urlaub! Berechnet wird das, was du ohne BV bekommen würdest (auch nach der Steuerklasse, die du dann hast) Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Das wird sehr schwer. Warum ? Weil bei einem BV die 13 Wochen vorher ausschlaggebend sind für die Berechnung des BV. Ich hatte auch eines und im Berechnungszeitraum lediglich 2 Wochen unbezahlten Urlaub. Es riss meinen Durchschnitt arg nach unten und vor Gericht bin ich gescheitert. Wenn dein AG mitspielt hast Du Glück, dann natürlich erst ab Mai. Spielt er nicht mit wird es schwer.
SumSum076
Echt? Ich erinner mich an Urteile und eines genauer: mit dem Fall Sonderurlaub und dann BV. Da wurde ab Urlaubende fiktiv das Gehalt berechnet und als BV-Lohn gezahlt. Eben, weil diese 13 Wochen nicht direkt voraus gingen. (wird doch beim Mutterschaftsgeld genauso gemacht) Kann man dein Urteil nachlesen? Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Ne, die Klage wurde abgewiesen deswegen. Ich guck nocheinmal in den Unterlagen, ist schonw as her, ob da ein Verfahrenszeichen oder so steht.
Sternenschnuppe
Ging aber exakt darum. 2 Wochen unbezahlten Urlaub gehabt, und dies zog den Schnitt nach unten. Nur Krankheit oder Freistellung des AG wegen Auftragsflaute oder sowas wären ersetzt worden durch andere Wochen. Freiwillig unbezahlter Urlaub wäre bewusst herbeigeführt und somit kein Grund zur Klage.
SumSum076
Ich beziehe mich hierauf: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-waehrend-der-elternzeit-347493 Und das Urteil, was ich meine: BAG 25. Februar 2004 — 5 AZR 160/03 Allerdings schreiben die in der Tat konkret nix dazu, wie der Zuschuss berechnet wird. Aber dass nicht unbedingt auf die letzten 13 Wochen zurückgefriffen werden muss. Gruß Sabine
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