Bienelein1988
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich planen für dieses Jahr unser zweites Kind. Unser erster Sohn wurde am 15.06.2016 geboren. Im Anschluss habe ich für zwei Jahre Elternzeit beantragt, also bis zum 14.06.2018. Seit dem ersten Geburtstag (15.06.2017) gehe ich auf geringfügige Basis (450€) wieder beim selben Arbeitgeber arbeiten, der Vertrag hierfür ist bis zum 14.06.2018 befristet. Im Anschluss würde ich ja wieder automatisch in eine Vollzeitbeschäftigung wechseln, sofern ich nichts anderes mit meinem Arbeitgeber ausmacht habe, richtig? Da ich bei meiner zweiten Schwangerschaft (wie auch bei meiner ersten) höchst wahrscheinlich von Anfang an ein Beschäftigungsverbot erhalten werde, ist nun meine Frage, welchen Lohn ich beim Beschäftigungsverbot bekommen würde, wenn ich bereits jetzt schwanger werden würde?! 1) Würde ich bis zum 14.06.18 den Lohn meines 450 Euro Jobs bekommen und ab dem 15.06.2018 mein Vollzeitgehalt? 2) Oder bekomme ich nach dem 15.06.2018 aufgrund meiner momentanen geringfügigen Beschäftigung ebenfalls lediglich das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate (sprich 450 Euro)? 3) Sollte ich jedoch erst nach Ablauf meiner Elternzeit schwanger werden: Gibt es eine Mindestanzahl von Tagen, die ich gearbeitet haben muss, um beim Beschäftitungsverbot wieder mein Vollzeitgehalt zu bekommen (beispielsweise 13 Wochen) oder dürfte ich bereits am zweiten Tag meine Schwangerschaft bekanntgeben und würde dennoch mein Vollzeitgehalt ab diesem Zeitpunkt bekommen? 4) Ist es grundsätzlich möglich bei einem Beschäftigungsverbot bei einem anderen Arbeitgeber auf geringfügiger Basis zu arbeiten oder ist das Beschäftigungsverbot dann generell für alle Arbeiten und Tätigkeiten anzusehen? Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus Bienelein1988
Hallo, 1. + 2. Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden 3. Nein 4. Ein BV vom Ag wegen dieser Tätigkeit bezieht sich nur auf genau diese Tätigkeit. Der AG muss aber einer Tätigkeit bei einem anderen AG zustimmen. Das sollte er nur dann tun, wenn er Sie gar nicht umsetzen kann Liebe Grüße NB
User-1753445573
Beim Punkt 4 kommt es darauf an wer und warum das BV erteilt hat.
Bienelein1988
Es würde ein generelles Beschäftigungsverbot, ausgestellt vom Betriebsarzt meines jetztigen Arbeitgebers, sein?! (Einsatz Kita)
User-1753445573
Dann kann man theoretisch wo anders arbeiten, halt nur nicht in einer Kita oder ähnlichem. Die Frage ist halt ob man dann nicht über die Stunden kommt.
Ähnliche Fragen
Hallo ich bin aktuell in Elternzeit noch 3 Monate. Nun bin ich wieder schwanger, hätte in 3 Monaten wieder mit der Arbeit begonnen. Beim ersten Kind hab ich sofort Beschäftigungsverbot bekommen (bin Krankenschwester) Bedeutet das nun ich geh jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot? Und welches Gehalt bekomme ich dann?
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in einer unbefristeten Festanstellung in Vollzeit als Heilerziehungspflegerin in einem Kindergarten. Juni 2022 bin ich, durch meine Bekanntgabe der Schwangerschaft, in ein sofortiges Beschäftigungsverbot gekommen. Februar 2023 habe ich mein kleines Wunder geboren. Ich habe mich für ein Jahr Elternge ...
Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...
Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...
Guten Abend Frau Bader, Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder ...
Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August. Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...