Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Frage: Liebe Frau Bader ich bin aktuell in Elternzeit (2.Jahr unbezahlt)

Mora05

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Ich wollte die Elternzeit auf ein Jahr verkürzen, mein Arbeitgeber hat mir aber keine Chance gegeben.. wir sind auch schlecht auseinandergegangen er hat auch nicht gratuliert... Hab ein unbefristeten Vertrag und bin aktuell wieder schwanger 7.SSW. Kann ich die Elternzeit beenden und solange wie mein zweites Kind kommt wieder Vollzeit arbeiten. ? Oder muss der Arbeitgeber da zustimmen ?? Die suchen auch ständig nach Mitarbeitern wollen mich aber nicht zurück da wohl meine Stelle als Teamleiterin besetzt ist bis nächstes Jahr. Ich freue mich auf eine Antwort Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zu Beginn des Mutterschutzes die erste EZ beenden, § 16 BEEG. Dann können Sie nach der Geburt des 2. Kindes wieder VZ arbeiten (nach dem Mutterschutz natürlich). Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du musst dich für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegen. Eine Änderung. Egal in welche Richtung, ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Du kannst versuchen, bei einem anderen AG zu arbeiten, aber auch das ist nur mit Zustimmung deines AG möglich.


Suomi

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Während der EZ geht aber nur Teilzeit. Ansonsten könntest Du auch einen neuen Job suchen und dann bei Deinem alten Arbeitgeber kündigen und bis zum Mutterschutz arbeiten


mellomania

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Der AG muss zustimmen. Wenn er nein sagt zur Verkürzung dann ist nein. Du kannst bis zu 30 h nach seiner vorherigen Zustimmung woanders arbeiten . Du kannst Eine laufende elternzeit auf einen Tag vor Beginn eines neuen Mutterschutzes beenden. Da kann der AG nicht ablehnen und muss nicht zustimmen. Aber nur da


Mitglied inaktiv

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die gesetzliche Regelung zur Verkürzung der Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ( BEEG) in § 16 Abs. 3 Satz 3 und 4. Ohne Zustimmung des ags geht das nur zum Beginn des Mutterschutzes. Warum arbeitest du nicht Teilzeit in Elternzeit. Bei Ablehnung darfst du dann bei einer anderen Firma arbeiten. Zustimmen muss dies der AG dem auch


cube

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Man legt sich für die ersten 2 Jahre fest, weil auch der AG eine gewisse Planungssicherheit braucht. Dementsprechend kann der AG eben deinen Wunsch ablehnen - er hat mit den 2 Jahren geplant und dafür jemand anderen eingestellt, der dich in der von dir angegebenen EZ vertritt. Du kannst aber bei einem anderen AG in TZ bis max 32 Std arbeiten - aber auch dort nicht VZ.


mellomania

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30 h. Alte Regelung. Für das jetzige Kind gelten 32 h da nach August 21 geboren (außer das 1. Kind is auch nach August 21 geboren).


Mora05

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Vielen lieben Dank, für eure Antworten. Ich werde nochmals versuchen mit meinem Arbeitgeber zu sprechen.


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