Corinna1702
Guten Abend. Gestern erhielt ich meinen Elterngeld Bescheid und musste mit Entsetzen feststellen das jegliche Überstunden nicht eingerechnet wurden. Ich arbeite bei einem großen deutschen Discounter und hatte monatlichen Bruttofestgehalt von 1735,21€ teilweise noch zusätzlich 1900€ an Mehrarbeitsbrutto. Alles versteuert. Ausgewiesen als Mehrarbeit JEE- einmal Bezug ist ja logisch variiert ja und habe Festgehalt bei 99,87 h /Monat. Weiterhin ist es als Steuerbrutto sonstiges ausgewiesen. Ich versteh die Welt nicht mehr... Warum wird das nicht eingerechnet???
Hallo, es kommt darauf an, wie der Ag es ausgewiesen hat. Wenn es als Lohn läuft, wird es berücksichtigt, wenn es aber als Einmalzahlung erscheint, nicht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Für die Berechnung des Elterngeldes werden nur lfd. Bezüge berücksichtigt. Und wenn du wirklich jeden Monat Mehrarbeit ausgezahlt bekommst, ist die Berechnung als Einmalentgelt falsch, da liegt der Fehler.
Dojii
Wenn es so auf den Lohnabrechnungen steht, hat die Elterngeldstelle alles richtig gemacht. Laut § 2c Abs. 1 BEEG dürfen sonstige Bezüge/EInmalbezüge nicht berücksichtigt werden. Klingt für mich auch eher so, als würde der Arbeitgeber das falsch abrechnen - immerhin zahlst du auf Einmalbezüge auch deutlich höhere Lohnsteuer, was so nicht sein sollte, wenn das monatlich ausgezahlt wird.
Felica
Zumal auf Dauer ausgelegte Überstunden nicht erlaubt sind. Mal ein paar Stunden, ab und zu, ist das zulässig. Wenn Überstunden aber die Regel sind und einen grossen Anteil des Lohns ausmachen, läuft da was nicht korrekt.
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