SandraHoehne
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Hallo, er muss EZ und EG genau passend zum Lebensmonat (also bei Ihnen jeweils der 28.) beantragen Liebe Grüße NB
Dojii
Ja die Elternzeit sollte aus diesem Grund auch in Lebensmonaten beantragt werde. Also beispielsweise vom 28.08.2018 bis 27.09.2018 und entsprechend für den zweiten Monat im Jahr 2019.
Lewanna
Ja, er musste dann vom 28.08.-27.09. den 5. LM nehmen und vom 28.02.-27.03 den 11 LM. viele Grüße
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