Aczech1352
Hallo, Ich bin ab 15.07 wieder voll berufstätig. Jedoch mein Arbeitgeber hat mir kurzarbeit angesagt mit 67% Lohn und komplett zu Hause. Ist es richtig so? Den Arbeitgeber selbst kann ich nicht nachfragen denn mit Ihm ist die Rede sehr schwer, denn er antwortet nicht. LG
Hallo, der AG beantragt dies, Sie können dagegen nichts tun. Vorausgesetzt natürlich, die Voraussetzungen liegen vor, weil die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes schlecht ist. 67 % bekommen AN mit mind 2 Kind. Liebe Grüße NB
Nera
Kommt darauf an was in deinem Vertrag steht. In unserer Firma wurde, als das mit Corona losging, eine Zusatzvereinbarung ausgeteilt in der stand das der AG wenn es notwendig wird Kurzarbeit anordnen kann. Diese mussten alle unterschreiben. Allerdings weiß ich nicht, ob es aufgrund von Corona evtl. eine Sonderregelung gibt. Sonnige Grüße Nera
MamaausM
Warum soll das nicht korrekt sein. Dein AG hätte dich auch nach Elternzeit einfach kündigen können.
Nera
Kurzarbeit bedarf tatsächlich immer auch der Zustimmung des AN soweit es nicht bereits vertraglich geregelt ist. In diesem Fall kann man aber wirklich eher froh sein das nicht gekündigt sonder Kurzarbeit angeordnet worden ist. Rechtlich muss jedoch zugestimmt werden...was natürlich deutlich klüger ist. Also "einfach so" darf er das nicht, ich würde es aber gut sein lassen oder mir nen anderen Job suchen. Sonnige Grüße Nera
MamaausM
Bei uns in der Firma wurde die Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat angeordnet. Die haben quasi das für alle MA zugestimmt. Allerdings wurde das kUG auf 90% netto aufgestockt.
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