AA19
Hallo, ich komme nach der Elternzeit direkt in Kurzarbeit. Was muss ich wegen meines Urlaubs beachten? Habe natürlich noch nichts für 2021 eingereicht, da ich erst im Dez zurückkehre. Wielang ich in KA sein werde ist unklar. Möchte nicht, das mein Urlaub verfällt.
Hallo, Arbeitnehmer müssen grundsätzlich vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld vorrangig ihren Resturlaub aus dem Vorjahr einsetzen. Dieser wird vom Arbeitgeber mit dem üblichen Urlaubsentgelt vergütet.Etwas anders gilt nur, wenn vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des Resturlaubs entgegenstehen. Diese Urlaubswünsche der Arbeitnehmer gehen generell vor. Liebe Grüße NB
mellomania
der urlaub muss verbraucht werden bevor die kurzarbeit greift. auch überstunden erst abbauen. daher müsstest du deinen urlaub direkt nach wiedereinstieg nehmen. so ist mein kenntnisstand von mai. ob sich da jetzt was geändert hat weiß ich nicht.
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