Frage:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Hallo, ich nach Rückkehr meiner Elternzeit direkt in 100% Kurzarbeit.
1) Bekomme ich dann trotzdem Geld?
2) Wenn meine Stelle nicht gebraucht wird kann ich dann trotzdem gekündigt werden?
3) Wenn über Weihnachten 3 Tage Betriebsferien sind und ich noch keinen Urlaubsanspruch habe (fange Ende Dez an) welche Möglichkeiten gibt es um die Betriebsferien abzudecken?
4) Wielang kann ich in Kurzarbeit geschickt werden (auch 1Jahr und länger)?
von
AA19
am 13.10.2020, 19:35
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Hallo,
1. Ja, Kurzarbeitergeld
2. Grundsätzlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen. Ob sie besonderen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer ab
3. Sie haben Urlaubsansprüche für den Monat Dezember. Ansonsten müssen Sie mit dem Arbeitgeber reden, wie Sie mit dem Problem umgehen.
4. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Zurzeit gibt es Sonderregelungen wegen Corona, diese werden möglicherweise verlängert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2020
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Wenn die Firma mich los werden wollen würde, würden sie mir dann nicht direkt kündigen, anstatt direkt in 100 Prozent Kurzarbeit zu schicken?
von
AA19
am 13.10.2020, 19:52
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Wenn deine Ez im Dezember endet steht dir für den Monat Dezember 1/12 tel deines Jahresurlaubes zu. Selbst wenn nur ein Arbeitstag in dem Monat. Gekürzt darf nur um komplette Monate welche man in EZ ist. Gar keinen Anspruch stimmt also nicht.
von
Felica
am 13.10.2020, 20:24
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Wenn du nach der Elternzeit in Kurzarbeit geschickt wirst, erhältst du Kurzarbeitergeld.
Während der Elternzeit hast du Kündigungsschutz, nach der Elternzeit nicht.
Wenn Betriebsferien sind, du aber nicht ausreichend Urlaub hast, sprich mit deinem Arbeitgeber und schaut gemeinsam nach einer Lösung. Unbezahlter Urlaub wäre möglich. Oder du baust Minusstunden auf, die du irgendwann wieder rausarbeitest, was allerdings bei Kurzarbeit etwas schwierig ist
Ja, du kannst auch für 12 Monate oder länger in Kurzarbeit geschickt werden.
von
chrissicat
am 13.10.2020, 20:33
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Hast du noch Urlaub aus der Zeit vor Elternzeit. Damit könnte der betriebsurlaub überbrückt werden.
Einfach kündigen nach Elternzeit geht auch nicht, ist abhängig von der Betriebsgröße etc
Bei Kurzarbeit bekommst du natürlich Geld, nämlich Kurzarbeitergeld in Höhe von 67% vom netto
Mitglied inaktiv - 13.10.2020, 21:15
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
dein resturlaub? den musst du eh zuerst nehmen BEVOR du in kurzarbeit gehst. siehe antwort von Frau bader
von
mellomania
am 14.10.2020, 15:18
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Hat der Arbeitgeber mehr davon wenn er mich nach der Elternzeit zu 100% in Kurzarbeit schickt oder wäre es nicht einfacher mir zu kündigen weil wegen Corona keine Arbeit für mich da ist? Ich überlege, ob sie mich nicht eher loswerden wollen. .
von
AA19
am 14.10.2020, 22:10
Antwort auf:
Kurzarbeit nach Elternzeit
Das kann man schwer beurteilen. Bei Kündigung spielt ja andere Faktoren eine Rolle, betriebliche Gründe etc, Betriebsgröße usw.
Mitglied inaktiv - 15.10.2020, 08:56