Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 22. SSW. Wir haben seit Mai 2009 Kurzarbeit. Wird das Elterngeld & Mutterschaftsgeld auf Basis des Kurzarbeitergeld gerechnet oder geht man von dem "normalen" Nettolohn VOR der Kurzarbeit (Durchschnitt letzte 12 Monate) aus? Vielen Dank
Hallo, leider wird das Kurzgeld berücksichtigt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Zumindest für das Elterngeld kann ich dir antworten: Da wird dein Netto OHNE KUG als Grundlage genommen. Die Zeit unter KUG-Bezug zählt voll mit. Heißt, wenn du volle Kurzarbeit hast, erhältst du auch kein Elterngeld. Traurig, aber wahr. lg Sasumm
Mitglied inaktiv
Danke für die Info!!! VG
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