Petersilie
Guten Tag, Ich bin aktuell schwanger und in Kurzarbeit Null beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat nun unseren Urlaubsanspruch gemindert, sodass ich nur noch Urlaubstage erhalten habe als mich von Januar bis Mitte März diesen Jahres arbeiten war. Die Kurzarbeit wird weiter bestehen bis das Baby auf der Welt ist und darüber hinaus. Meine Frage ist nun, ob ich während des Mutterschutzes Urlaubstage "erwerbe"? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Der Europäische Gerichtshof hat im Fall eines deutschen Arbeitnehmers entschieden, dass die Dauer des Mindesturlaubsanspruchs von vier Wochen im Jahr – im Einklang mit Europarecht – verhältnismäßig reduziert werden kann, sofern infolge der Kurzarbeit ganze Arbeitstage ausfallen. Der Europäische Gerichtshof hat aber auch klargestellt, dass nationale Regelungen dies nicht so vorsehen müssen; sie können und dürfen auch günstigere Regelungen für Beschäftigte in Kurzarbeit bestimmen. Wie die Gesetzeslage in Deutschland vor diesem Hintergrund zu verstehen ist, ist unter Juristen umstritten. Oft ist aber die Gesetzeslage allein auch nicht entscheidend. Denn auch Tarifverträge können Günstigeres regeln und tun dies auch vielfach. Fazit: Arbeitnehmer sollten eine Kürzung des Urlaubsanspruchs wegen Kurzarbeit durch den Arbeitgeber nicht einfach hinnehmen. Quelle: IG Metall Liebe Grüße NB
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