Blume1986
Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage zu den o.g. Stichwörtern. Ich bin seit heute 09.10. In Mutterschutz. Nun habe ich erfahren das mein Arbeitgeber zunächst vom 04.11.-08.11. Eine Woche Kurzarbeit machen wird. Bin ich von einer "Lohnkürzung" betroffen? Also ich meine wird mir für diese Woche im November dann der Arbeitgeber Anteil zum Mutterschaftsgeld gekürzt werden, sprich der Anteil in dieser Woche nur Kurzarbeitergeld gezahlt werden? Wir hatten bereits in der Vergangenheit schon ein mal Kurzarbeit und in dieser Zeit hatte ich Urlaub und war damals demnach nicht davon betroffen. Ich hatte mein reguläres Gehalt inkl Urlaubsgeld. Der AG sagte damals man kann nicht im Urlaub sein und gleichzeitig auf Kurzarbeit. Wird sich das wieder so verhalten? Ganz liebe Grüße Sabrina
Hallo, ja, Sie bekommen dann auch weniger. Liebe Grüße NB
mellomania
du darfst keine nachteile durch die schwangerschaft haben, aber auch keine vorteile. und wenn die kollegen weniger bekommen, wird auch bei dir der lohn angepasst.
Blume1986
Aber die Kollegen sind in Kurzarbeit, Ich im Mutterschutz. Damals waren auch ich und andere Kollegen im Urlaub (normales Gehalt) und die anderen in Kurzarbeit
Mitglied inaktiv
Die Kurzarbeit betrifft dich nicht. Du bekommst also das normale Gehalt auch in der Kurzarbeitsphase, wenn du im Mutterschutz bist, ohne Kürzung!
mellomania
war das nicht schon ein paar seiten vorher mal thema?
Mitglied inaktiv
Lest mal §§ 20 und 21 MuSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html Das Mutterschaftsgeld sind die 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse. Plus der Arbeitgeberzuschuß in Höhe der letzten drei Monate vor der Schutzfrist abzüglich der 13 Euro von der KK: Juli, Aug., Sept.. Das war's eigentlich schon. Kurzarbeit in der laufenden Mutterschutzfrist ist also nicht relevant. Was wir neulich hatten, war die Fragestellung Kurzarbeit während eines BV. Da wirkt sich die Kurzarbeit mindernd aus. Das ist aber hier eine andere Fragestellung.
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