Frage: Mutterschutz - Kurzarbeit

Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage zu den o.g. Stichwörtern. Ich bin seit heute 09.10. In Mutterschutz. Nun habe ich erfahren das mein Arbeitgeber zunächst vom 04.11.-08.11. Eine Woche Kurzarbeit machen wird. Bin ich von einer "Lohnkürzung" betroffen? Also ich meine wird mir für diese Woche im November dann der Arbeitgeber Anteil zum Mutterschaftsgeld gekürzt werden, sprich der Anteil in dieser Woche nur Kurzarbeitergeld gezahlt werden? Wir hatten bereits in der Vergangenheit schon ein mal Kurzarbeit und in dieser Zeit hatte ich Urlaub und war damals demnach nicht davon betroffen. Ich hatte mein reguläres Gehalt inkl Urlaubsgeld. Der AG sagte damals man kann nicht im Urlaub sein und gleichzeitig auf Kurzarbeit. Wird sich das wieder so verhalten? Ganz liebe Grüße Sabrina

von Blume1986 am 09.10.2019, 13:49



Antwort auf: Mutterschutz - Kurzarbeit

Hallo, ja, Sie bekommen dann auch weniger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Mutterschutz - Kurzarbeit

du darfst keine nachteile durch die schwangerschaft haben, aber auch keine vorteile. und wenn die kollegen weniger bekommen, wird auch bei dir der lohn angepasst.

von mellomania am 09.10.2019, 14:55



Antwort auf: Mutterschutz - Kurzarbeit

Aber die Kollegen sind in Kurzarbeit, Ich im Mutterschutz. Damals waren auch ich und andere Kollegen im Urlaub (normales Gehalt) und die anderen in Kurzarbeit

von Blume1986 am 09.10.2019, 16:30



Antwort auf: Mutterschutz - Kurzarbeit

Die Kurzarbeit betrifft dich nicht. Du bekommst also das normale Gehalt auch in der Kurzarbeitsphase, wenn du im Mutterschutz bist, ohne Kürzung!

Mitglied inaktiv - 09.10.2019, 16:40



Antwort auf: Mutterschutz - Kurzarbeit

war das nicht schon ein paar seiten vorher mal thema?

von mellomania am 09.10.2019, 17:57



Antwort auf: Mutterschutz - Kurzarbeit

Lest mal §§ 20 und 21 MuSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html Das Mutterschaftsgeld sind die 13 Euro pro Kalendertag von der Krankenkasse. Plus der Arbeitgeberzuschuß in Höhe der letzten drei Monate vor der Schutzfrist abzüglich der 13 Euro von der KK: Juli, Aug., Sept.. Das war's eigentlich schon. Kurzarbeit in der laufenden Mutterschutzfrist ist also nicht relevant. Was wir neulich hatten, war die Fragestellung Kurzarbeit während eines BV. Da wirkt sich die Kurzarbeit mindernd aus. Das ist aber hier eine andere Fragestellung.

Mitglied inaktiv - 09.10.2019, 18:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kurzarbeit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger, allerdings ganz "frisch", meinem Chef habe ich noch nichts gesagt. Nun "droht" in unserer Firma (ich bin Angestellte) Kurszarbeit. In diesem Zusammenhang habe ich einige Fragen: 1.- Gilt vei SS wie Kündigungsschutz auch der Schutz vor Kurzarbeit? 2.- Auf welcher Basis (normales Gehalt oder Gehalt plus K...


Kurzarbeit & Elterngeld/Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bin in der 22. SSW. Wir haben seit Mai 2009 Kurzarbeit. Wird das Elterngeld & Mutterschaftsgeld auf Basis des Kurzarbeitergeld gerechnet oder geht man von dem "normalen" Nettolohn VOR der Kurzarbeit (Durchschnitt letzte 12 Monate) aus? Vielen Dank


Hat man während der Beschäftigung in Kurzarbeit im Mutterschutz Urlaubsanspruch?

Guten Tag, Ich bin aktuell schwanger und in Kurzarbeit Null beschäftigt. Mein Arbeitgeber hat nun unseren Urlaubsanspruch gemindert, sodass ich nur noch Urlaubstage erhalten habe als mich von Januar bis Mitte März diesen Jahres arbeiten war. Die Kurzarbeit wird weiter bestehen bis das Baby auf der Welt ist und darüber hinaus. Meine Frage ist nu...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Freiberufliche Tätigkeit während Mutterschutz | KSK | Zuflussprinzip

Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflu...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...


Kündigung vor Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und werde ca. 1,5 Monate bevor mein Mutterschutz (20.9.) beginnt von Berlin nach Bayern umziehen. Aufgrund des Umzuges werde ich von meiner Arbeitgeberin, bei der ich seit 5 Jahren arbeite gekündigt. Ich arbeite momentan Teilzeit als Werkstudentin. Was kann ich tun um Mutterschutzgeld und Elterngeld zu bekomm...


Arbeitslos während Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, am 07.09 gehe ich in den Mutterschutz, allerdings werde ich bis zum 30.06 eine rechtskräftige Kündigung zum 30.09 aufgrund einer Bertriebsschließung erhalten.  Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 20.10. Jetzt ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen, bei denen Sie mir hoffentlich behilflich sein können. ...


Resturlaubstage aus 2023 - Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...


AG möchte Urlaub vor Mutterschutz auszahekn

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...