Phil2015
Liebe Frau Bader Ich bin seit 2011 in einem Betrieb unbefristet beschäftigt. Seit 2011 habe ich in jedem Kalenderjahr Urlaubsgeld erhalten. Die Summe des Betrages hat sich bisher in jedem Jahr erhöht. Dieses Jahr habe ich erstmals weniger als sogar im Jahr 2013 erhalten. In meinen Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung zum Thema Urlaubsgeld und ich habe auch keinen Tarifvertrag. Ich habe bis zum Urlaub (bis 28.SSW) die gesamte Zeit voll gearbeitet ohne AU oder BV. Darf mein Arbeitgeber einfach das Urlaubsgeld kürzen???Ich weiß das er es nicht ganz verwehren darf da es zu einer betrieblichen Übung geworden ist durch das jährliche stillschweigende zahlen seitens des Arbeitgebers. Fühle mich aufgrund der SS benachteiligt.
Hallo, Da es keine vertragliche Regelung gibt ist es schwierig. Wenn er es unter Vorbehalt gezahlt hat kann er es anteilig kürzen. Liebe Grüße NB
allmountain
Wie viel Monate bist du denn in Elternzeit dieses Jahr? Vielleicht hat er die anteilig abgezogen?
Phil2015
Voraussichtlich ab Mitte Oktober
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