GinaR
Hallo Frau Bader, nun hab ich wieder eine Frage. Derzeit befinde ich mich noch bis zum 6.9. in Elternzeit und bin schwanger mit meinem 2. Kind. Der Mutterschutz beginnt am 12.11.2019. Jetzt meine Frage: Kann meine Arbeitszeit von AG Seite gekürzt werden für die 2 Monate und somit auch mein Gehalt, wenn ich denen mitteile, dass ich erneut schwanger bin. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn nichts anderes vereinbart ist lebt der alte Vertrag wieder auf. Dann gehen Sie 2 Mo arbeiten u bekommen den vereinbarten Lohn. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du mußt für die 2 Monate deinen alten Vertrag erfüllen. Wenn du das nicht kannst oder willst (fehlende Kinderbetreuung o.ä.) mußt du kündigen. Einseitig ändern kann der AG nichts, er muss dir deinen alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
GinaR
Wollte mein alten Vertrag auch zurück. Dann bin ich beruhigt, dass mein AG den Vertrag nicht einfach abändern bzw. kürzen kann. Danke.
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