kari78
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zur Zeit in der Elternzeit. Wann muss ich fristgerecht bei meinem Arbeitgeber kündigen? Gilt hier der Geburtstermin (12.1.2010) oder der der errechnete Termin(22.01.2010). Ich bin/war bevor ich in Mutterschutz ging, 16 Jahre (inkl. Lehre) in dieser Firma tätigt, habe aber keinen neuen Vertrag ausser dem Lehrvertrag. Meine Filiale wurde zwischenzeitlich während ich in Elternzeit bin geschlossen und jetzt müsste ich ins Hauptgeschäft das 30km entfernt liegt. Was passiert wenn ich jetzt erneut schwanger werde bzw. ab wann muss der Arbeitgeber das wissen. Für Ihre Antwort bin ich Ihnen jetzt schon dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, die Sonderkündigungsfrist ist drei Monate zum Elternzeit-Ende.Und das richtet sich nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Wenn sie wieder schwanger werden, können Sie trotzdem kündigen. Ansonsten müssen Sie die Arbeitsstelle bis zum Beginn des Mutterschutzes oder einem eventuellen Beschäftigungsverbot antreten. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Wenn du zum Ende der EZ kündigen willst, musst du eine Frist von 3 Monaten wahren. Dabei kommt es nicht darauf, wann das Kind geboren oder errechnet wurde, sondern für wie lange (Datum) du Elternzeit angemeldet hast. Willst du vor Ende der EZ kündigen, gilt dazu die vertraglich vereinbarte Frist! Wenn du schwanger bist, hast du es sofort mitzuteilen! (es passiert aber nix, wenn du es nicht machst) Wäre ich schwanger (oder würde es versuchen), würde ich nicht kündigen! Gruß Sabine
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