Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich arbeite als Zahntechnikerin in einem kleinen Praxislabor (insgesamt 3 Mitarbeiter). Habe ich auch Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit?. Mein Chef muss sofort mit Beginn des Mutterschutzes Ersatz einstellen. Ich werde erst einmal aufhören zu arbeiten. Aufgrund der geringen Größe des Labors ist eine spätere Teilzeitbeschäftigung ausgeschlossen. Wenn durch meinen Chef eine Kündigung zum Ende des Mutterschutzes ausgesprochen würde, hätte ich dann nach Ablauf der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich möchte nämlich nicht selbst kündigen, um einen möglichen Anspruch nicht zu verlieren. Vielen Dank für die Hilfe im Voraus. Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wie jeder andere haben Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung, aber keinen Anspruch auf Teilzeit. Anspruch auf ArbGeld haben Sie erst, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügujg stehen. WEnn er zum Ende der Schutzfrist (4 Mo. nach der Geburt) kündigt, haben Sie keinen KK-Schutz. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja auch du hast den Kündigungsschutz bis zum Ende deiner Elternzeit. Dein Arbeitgeber weiß ja wann du in Mutterschutz gehst und von der Länge deiner Elternzeit musst du Ihn ja auch unterrichten, somit kann er einen befristeten Ersatz für dich einstellen. Den Anspruch auf Teilzeit hast du bei der geringen Mitarbeiteranzahl wohl nicht, sollte es aus Gründen der Kindsbetreuung dir jedoch nicht möglich sein dann wieder ganztags arbeiten zu gehen, bekommst du auch vom Arbeitsamt keine Sperre, da die Kindesbetreuung gewährleistet sein muss. Allerdings bekommst du auch nur Arbeitslosengeld wenn du mind. 30 h die Woche arbeiten gehen könntest, dann aber auch nur auf 30 std. berechnet. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite noch ca. 3,5 Wochen und soll diese nun komplett durch arbeiten. Wir sind bis diesen Monat noch in Kurzarbeit gewesen und mein AG hat mich stark ins Minus geplant und möchte natürlich das ich die Stunden jetzt aufarbeite. Das wären statt 38,5h nun 44,5h. Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob in dem v ...

Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ic ...

Ich komm im November in eine Höhere Gehaltsstufe (Krankenschwester), was wenn ich vorher schwanger werde und in Berufsverbot muss, erhalte ich dann dennoch das Geld der erhöhten Stufe?

Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Ärztin im Krankenhaus (Tarifvertrag TV -Ärzte) tätig. Meine Schwangerschaft habe ich in der 7 SSW bekannt gegeben und seitdem keine Dienste mehr gemacht. In den darauffolgenden Monaten habe ich für jeden Tag eine Schwangerschaftsausgleichzahlung pro Tag bekommen an dem ich nicht krank war oder Urlaub hatte, da i ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde heute gekündigt und bin schwanger. Habe jedoch meinen Arbeitgeber heute nicht darüber informiert da ich den ersten Ultraschall Termin erst am Freitag diese Woche habe. Ich werde meinen Arbeitgeber am Freitag über die Kündigung schriftlich per Mail informieren. Muss ich auch eine Kündigungsschutzklage einreichen? ...

Guten Tag Frau Bader, ich wende mich an Sie in der Hoffnung, eine kompetente Antwort in Bezug auf meinen Nebenjob und meiner Schwangerschaft zu erhalten, da meine Frauenarztpraxis bisher keine große Hilfe war. Momentan arbeite ich 24h pro Woche in meinem „normalen“ Bürojob - eine Tätigkeit, die ich bis zum Mutterschutz weiter fortführen kann ...

Hallo, ich möchte gerne in der 28 SSW zu meiner Tante, ihrem Mann und Cousine ziehen, diese wohnen 264 km entfernt. Diese haben ein eigenes Haus mit ca. 290 m². Ich hätte ein eigenes Bad und die Unterstützung meiner Familie in den 2J Elternzeit. Ich bin weder verheiratet mit dem Kindesvater noch wohnen wir zusammen. Auch habe ich die Vatersc ...

Hallo,  Ich hab von meiner Frauenärztin eine strikte Bettruhe verordnet gekriegt, das ist meine erste Schwangerschaft. Mein Mann geht jetzt Tag zur Arbeit (8stunden),wir haben Eigenheim 150 m2 , könnte ich eine Haushaltshilfe durch meine aok beauftragen?    mit freundlichen Grüßen Ekaterina 

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...