Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz bei Elternzeitunterbrechung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigungsschutz bei Elternzeitunterbrechung

Babyms

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Hallo Frau Bader, Mein Partner nimmt im August einen Monat Elternzeit und nächstes Jahr im Juni. Wie verhält es sich mit dem Kündigungsschutz in der Zeit zwischen beiden Elternzeiten? Vielen Dank im Voraus BabyMS


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Kü-Schutz beginnt 8 Wo vor Beginn der EZ, ansonsten gibt es dazwischen keinen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Gibt es keinen leider.


Mitglied inaktiv

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Noch etwas, beide Monate müssen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes liegen, sonst müsst ihr das Elterngeld für den bereits bekommenden Monat zurückzahlen. Und, sehr oft klappt dieser Plan nicht wenn die Zeiten soweit auseinander liegen. Da kommt ein Arbeitsplatzwechsel dazwischen oder Krankheit, oder sonstwas. Zudem, wenn das Kind in die Betreuung soll, dann muss auch noch Puffer für die Eingewöhnung geplant sein. Zumal KiTa´s, Krippen und Tagesmütter oft erst im August neue Kinder annehmen. Das muss aber nicht am 01.08 klappen. Hier wäre im ersten KiGa die Eingewöhnung am 14ten gestartet, im jetzigen am, 6ten. Würde ich mir also eh ganz genau überlegen.


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