Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfristen in Elternzeit

Frage: Kündigungsfristen in Elternzeit

Wubeka

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Ich bin Erzieherin und muss am 1.8.2022 wieder anfangen zu Arbeiten. Mein Arbeitgeber ist die katholische Kirche. Ich habe einen Vertrag der an den TVÖD angelehnt ist. Da ich ggf den Arbeitgeber zum Ende meiner Elternzeit wechseln möchte frage ich mich wie das mit den kündigungsfristen ist. Ich habe 4 Monate zum Quartalsende. Das heißt doch ich muss zum 30.06.2022 kündigen damit ich am 1.8.2022 eine neue Stelle anfangen kann. Ist das richtig? Meine zweite Frage ist, gibt es ggf andere kündigungsfristen um zum Ende der Elternzeit zu kündigen? Meine dritte Frage wäre, wenn ich tatsächlich zum 30.06.2022 kündigen muss, ändert sich etwas wegen dem Elterngeld/Zeit Ich hoffe sie verstehen all meine Fragen und können mir etwas helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Es gilt hier ein Sonderkündigungsrecht mit drei Monaten zum Ende der Elternzeit. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn du genau zum Ende der Elternzeit kündigen willst, hast du ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Also am 30.04 zum 31.07.22


Ani123

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Warum müssen sie zum 30.06.2022 kündigen? Was ist mit dem Juli? Möchten sie da bereits woanders arbeiten? Wenn nein, dann kündigen sie zum 31.07.2022. Das wäre zum Ende der EZ.


Wubeka

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Ich frage mich, ob das geht zum 31.07.2022. Da ich laut Tarif eine kündigungsfrist von 4 Monate zum Quartalsende habe. Also zum Ende Juni oder Ende September. Ende September wäre wahrscheinlich zu spät.


Felica

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Wenn du auf den Tag genau kündigst an dem deine EZ endet, gelten diese Monate. Egal was im Vertrag steht. Die vertraglichen gelten wenn du zu irgend einem anderen Termin kündigest. Mit Vertragsende endet auch deine EZ.


Mitglied inaktiv

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§ 19 BEEG gewährt dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht (ist also keine reine Kündigungsfristenregelung). Der Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis stets mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen Zum Tag genau zum Ende der ez gelten die 3 Monate.


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