hellokati
Hallo fr. Bader ich habe mal 'ne frage. Also folgendes; ich war vom 22.6. - 29.6. krankgeschrieben. Am 28.6. erhielt ich plötzlich eine kündigung ohne grund (probezeit ist vorbei, vertrag unbefristet). Nun soll ich zum 31.7. gekündigt werden. Darf der AG das? Und wenn nein, wann könnte er mich kündigen? Wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin? Und was wäre wenn ich nach der krankschrifr ganz frisch schwangee bin??? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
Hallo, weiter unten schreiben Sie, dass es sich um ein Kleinbetrieb handelt.Der Arbeitgeber darf Ihnen dann unter Berücksichtigung der Fristen kündigen. daran ändert auch eine Krankschreibung nichts. Wenn Sie nach der Kündigung schwanger werden, ist das unerheblich. Liebe Grüße NB
mellomania
ja was stimmt denn nun? hast du eine kündigung erhalten oder möchtest du wissen was passiert wenn du krankgeschrieben wirst, also ein fiktiver fall? verstehe ich grad nicht...
cube
Wieviele Mitarbeiter habt ihr denn? Grundlos kündigen kann er dir auch ohne Schwangerschaft nämlich nicht so einfach. Es muss eine sozialauswahl stattfinden und betriebliche oder Gründe in deiner Person vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Bei Kleinbetrieben sieht das aber eben etwas anders aus. Eine begründete Kündigung kann zur Wahrung der Fristen auch während einer AU zugestellt/ ausgesprochen werden. Gab es Abmahnungen vorher? Irgendetwas, auf dessen Basis er nun eine Kündigung aussprechen könnte?
Felica
Simpelste Antwort, Montag zum Arbeitsamt, arbeitssuchend melden. Weisse auf die fragwürdige Kündigung hin. Danach direkt zum Anwalt, der soll Kündigungsschutzklage einreichen. Keine Zeit verstreichen lassen, Fristen sind eng. Egal ob schwanger ja oder nein. Kündigung innerhalb einer Kranknheit ist in den allermeisten Fällen ungültig. Vorausgesetzt, du hast dir nicht zu schulden kommen lassen. Aber auch da muss meistens eine Abmahnung vorher gehen. Solltest du schwanger sein - jetzt zu diesem Moment - Anwalt drauf hinweisen und Arbeitgeber Montag auch sofort. Solltest du noch nicht schwanger sein. tut es erst einmal nichts zur Sache.
hellokati
Also wir sind insgesamt 4 angestellte, eine azubi. Nein keine abmahnung, keine begründung. Gar nichts kam, nur eine schriftliche kündigung......
Ani123
Ist deine Probezeit beendet oder nicht? Wenn ja, wann endete sie? Wenn sie noch nicht geendet war darf dur während einer AU gekündigt werden. Sogar am letzten Tag der Probezeit kann dir gekündigt werden und das ohne Angabe von Gründen. Ist mir genau so passiert. Nicht gerade kollegial, finde ich. Geh zum Anwalt und lass deinen Vertrag und die Kündigung prüfen. Evtl gibt es bereits einen Vertragsfehler, der bis jetzt noch niemanden aufgefallen ist und eine Befristung gar nicht möglich gemacht hat - somit unbefristet und Kündigung nicht so einfach möglich und nicht während AU. (So war es bei mir.) Wenn deine Probezeit beendet ist ist fraglich ob die Kündigung gültig ist. Kündigen während AU ist immer ein schwerer dünner Grad. Auf jeden Fall anwaltliche Hilfr und holen, ggf Kündigungsklage einreichen. Solltest du schwanger sein dieses unverzüglich dem AG schriftlich mitteilen und dich schriftlich bestätigen lassen, dass er es erfahren hat. Nicht, dass AG behauptet, er wüsste von nichts - Zettel können verloren gehen.
-Talia-
Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt (unter 10 Vollzeitkräfte), hast du leider Pech und die Kündigung ist rechtens. Es gibt keinen Kündigungsschutz (außer unter besonderen Umständen, z.B. Schwangerschaft). Er kann ohne Grund kündigen, natürlich fristgerecht.
hellokati
Hmm ok kann er ohne grund kündigen trotz AU? Oder muss er erstmal warten, bis ich auf der arbeit wieder bin???
ALF0709
dass man während einer AU nicht gekündigt werden kann. Man kann auch während einer AU gekündigt werden, auch wenn man nicht mehr in der Probezeit ist. Der Unterschied ist, mann darf nicht WEGEN der Krankheit gekündigt werden (das müsste dann in der Kündigung stehen), aber WÄHREND schon.
-Talia-
Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann man unter bestimmten Umständen auch WEGEN Krankheit gekündigt werden, zB wenn die Prognose schlecht ist - es also davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer immer und immer wieder fehlen wird. In Kleinbetrieben muss der AG eh keinen Grund haben.
-Talia-
Also Kündigung WÄHREND Krankheit sowieso (in Klein- und Großbetrieben) und WEGEN Krankheit unter gewissen Umständen.
Felica
Weshalb ich was von fragwürdig schrieb, von Anwalt und Kündigungsschutzklage und von in den allermeisten Fällen. Keiner von uns kann aus der Ferne ohne genaueres zu wissen darüber urteilen ob Kündigung rechtens oder nicht.
ALF0709
Sie hat ein fristgerechte Kündigung in einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz erhalten. Was ist daran fragwürdig?
Felica
Ein großer Teil an Info kam später. Und auch ein Kleinbetrieb darf nicht immer während einer noch laufenden AU kündigen. Und auch da muss ein Grund genannt werden. Zudem gelten auch für Kleibentriebe bestimmte Fälle wo eben nicht gekündigt werden darf. Weiß du ob die Fragende unter das Schwerbehindertenrecht fällt oder evtl nicht wirklich schon schwanger ist? Ganz ohne Kündigungsschutz ist man auch in einem Kleinbetrieb nicht. Also kann der Rat in so einem Fall immer nur sein, Kündigung prüfen lassen. So lange gilt eine Kündigung nun mal als fragwürdig. Bescheinigen Anwalt oder gar Richter, das sie rechtens ist, sieht es anders aus.
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