Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung

Frage: Kündigung

missy5555

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Hallo arbeite auf 450 Euro Basis..seit oktiber 2017 habe 2 Kinder mein Kind war jetzt 3 tage jrank konnte nicht arbeiten gehen weil ich niemand für meine kinder zum aufpassen habe 7 und 4 jahre alt...habe heute von meiner Chefin eine Kündigung bekommen sie meinte das es so nicht geht das ich oft fehlen darf...kann sie mich wegen Krankheit der Kinder kündigen??in den 8 Monaten seid ich bei ihr bin habe ich 3 mal gefehlt zwecks Krankheit...danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, und die Frage ist jetzt, ob die Kündigung zurecht erfolgte? Das hängt davon ab, wie viele Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt. Wenn es weniger als zehn sind, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, dann kann sie kündigen wie sie möchte. Ansonsten muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Ob dies hier der Fall ist, kann ich so nicht beurteilen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hast du bezüglich der kranken Kinder ein ärztliches Attest (z.B. vom Kinderarzt) vorgelegt? Hast du dich rechtzeitig beim AG Kind-krank gemeldet?


Felica

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Sei mir nicht böse und das ist jetzt nicht als Angriff zu sehen. Du hast mein volles Mitgefühl. Habe halt deine Fragen in den anderen Foren gesehen wegen deiner beiden Fehlgeburten innerhalb kurzer Zeit. Meine Mutmassung ist die das er deiner Chefin jetzt zu viel wurde, drei mal krank in etwas mehr wie sieben Monaten ist schon recht viel wenn man nur auf 450 € Basis arbeitet. Du wirst sicherlich nach den Fehlgeburten auch nicht sofort wieder gearbeitet haben, dazu dann jetzt noch die Tage wegen der Kinder. Hat dein Arbeitgeber Kenntnis darüber das ihr gerade am nächsten Kind bastelt? Denke mal das das wegen der Kinder dann jetzt eben der letzte Kiesel war. Ist halt die Frage, willst du dagegen vorgehen oder schauen ob du nicht komplett neu durchstartest? Noch besser alles erst wo verarbeitest? wenn es finanziell nicht zu eng ist würde ich doch erst einmal mich sammeln, dann was neues suchen und dann schauen wegen weitere Schwangerschaft. In der zeit kannst du dann in Ruhe mit den Ärzten auch schauen was machbar ist um eine weitere Fehlgeburt möglichst zu verhindern. Aber das wäre mein lieb gemeinter Rat.


missy5555

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Hallo bei der ersten fehlgeburt habe ich da noch nicht angefangen zu arbeiten...und bei der 2 war es so das es in den Osterferien passiert ist und ich sowieso nicht in den Ferien arbeite so haben wir das ausgemacht mit meiner Chefin.. also waren es die 3 Male und uch finde man kann erst eine Abmahnung machen bevor man von heute auf morgen gekündigt ist.. dann dürfen Mamis gar nicht arbeiten gehensolange sie kleine kindet haben..


cube

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Hi. Bitte sag uns doch kurz, ob du - die Kind-Krank-Bescheinigung eingereicht hast - deine Chefin rechtzeitig/unverzüglich über dein Fehlen wegen Kind-krank informiert hast. Außerdem wichtig: Kleinbetrieb oder größere Firma (wieviele Mitarbeiter)? Grundsätzlich ist wegen Krankheit/Fehlzeiten kündigen nicht so einfach - aber es hängt eben auch von den og Fragen ab.


Himbeere2008

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Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein - nur dann ist sie rechtswirksam. Das bedeutet, die Kündigung muss aus Gründen erfolgen, die in der Person oder in dem Verhalten des Minijobbers liegen. 



missy5555

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Habe rechtzeitig Bescheid gesagt und ein Attest hatte ich auch.. soweit ich weiss hat Man recht pro kind10 tage im Jahr freigestellt zu werden ...


cube

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Ja, das ist so. Bzgl. des Kündigungsschutzes wäre es noch wichtig zu wissen, ob es ein Kleinbetrieb ist oder nicht. Aber davon ab: wegen Krankheit oder Kind-krank zu kündigen ist sehr schwierig.Und da du ja auch alles richtig gemacht hast und zudem einfach nur (wie alle anderen Mütter auch!) dein Recht auf die gesetzlichen Kind-krank-Tage genutzt hast, würde ich ganz fix Widerspruch gegen die Kündigung erheben. Das muß innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen - ansonsten gilt die Kündigung als anerkannt. Setzt dich mit dem Arbeitsamt in Verbindung - die können auch helfen. Es ist ja schließlich in deren Interesse, keinen weiteren "Kunden" zu haben.


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