Mitglied inaktiv
Wir haben eine 4 mon. alte Tochter. Ich (die Mutter) bin im EZU, den ich für 3 Jahre eingereicht habe. Allerdings gibt es mit meinem AG die Abmachung, daß ich a.W. bereist nach 1 Jahr wiederkommen kann. Jetzt beginnt aber leider in der Firma meines Mannes eine Kündigungswelle (eigentlich wg. ARbeitsmangel), ihm wollen sie aber wg. angebl. hoher Fehlzeiten (Krankheitstage) ans Leder. Nun zu meiner Frage: Können wir die Kündigung (ist noch nicht ausgesprochen, aber wir rechnen eigentlich bald damit) umgehen, indem wir den EZU tauschen? Wo müssen wir das einreichen? Und muß mich mein AG überhaupt schon früher wieder nehmen? Darf meinem Mann überhaupt wg. Krankheitsbedingter Fehlzeiten gekündigt werden? Es werden ihm 50Tage für dieses Jahr vorgerechnet, da ist aber eine 3-wöchige Kur auch mit eingerechnet! Ist das überhaupt legitim? Bin im Moment etwas verzweifelt, schließlich geht es um unsere Existenz. Danke vorab. Sandy mit Jessica
Liebe Sandy, Ihrem Mann kann zweierlei passieren: 1. Betriebsbedingte Kündigung, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht ( da muß aber die soziale Auswahl nachgewiesen werden) 2.Personenbedingt, und das wird hier wohl angestrebt. Wenn durch die Krankheit Ihres Mannes davon auszugehen ist, daß er dem Betrieb auf Dauer nicht mehr "richtig" zur Verfügung steht. Z.B. Bäcker mit Mehlallergie Wenn er aber jetzt wieder gesund ist und es keine negative Prognose für die Zukunft gibt, kommt diese KüArt nicht in Betracht Wenn es zu einer Kü kommt, rate ich, sofort (frist 3 Wo.) einen Kollegen aufzusuchen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, leider ist der erziehungsurlaub bindend, wie er zu beginn beantragt wurde. d.h. dein ag ist nicht verpflichtet, dich früher einzustellen, und der ag deines mannes ist nicht verpflichtet, seinen erziehungsurlaub zu genehmigen. ich würde eher an der kündigung deines mannes ansetzen. krankheit ist keinesfalls ohne weiteres ein kündigungsgrund. eine kur sind keine krankheitstage. dein mann sollte am besten zum betriebsrat gehen, und sich dort informieren. oder sich bei der gewerkschaft informieren. es gibt so viele formale voraussetzungen, damit einem arbeitnehmer gekündigt werden kann, daß die meisten arbeitgeber kündigungen aussprechen, die rechtlich nicht haltbar sind. hat dein mann eine abmahnung erhalten? auf jeden fall sollte er sich im kündigungsfall ans arbeitsgericht wenden. da hat er beste chancen, bei der begründung "zuviel krank" daß die kündigung unwirksam ist. lg arwen
Mitglied inaktiv
Hallo Sandy, dein Arbeitgeber braucht dich nicht früher zu nehmen, aber rede doch zuerst mal mit ihm, ob du nicht noch früher wiederkommen kannst. Wenn er damit einverstanden ist, kann dein Mann EU einreichen (4 Wochen vor Beginn schriftl. bei Arbeitgeber einreichen), er hat dann ab den 4 Wochen vorher und den ganzen EU Kündigungsschutz. Da dein Mann noch keinen EU hatte bzw. beantragt hatte braucht er auch kein Einverständnis des Arbeitgebers. Problematisch wirds dann wohl nach dem EU, denn dann wird der Arbeitgeber wohl erst recht versuchen deinen Mann los zu werden (erst mal muß er ihm seinen Arbeitsplatz wiedergeben, aber dann?). Ob eine Kündigung wegen hoher Krankheits-Fehlzeiten legitim ist kann ich dir nicht sagen. Außerdem hängt das ganze ja auch noch vom auf dem Kündigungsschreiben angegebenen Kündigungsgrund ab. Wenn es wirklich zur Kündigung kommt wäre wohl eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht das beste. Gruß Angela
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Wir haben folgende Situation: Mein Sohn ist in einer Kita Einrichtung im Bundesland Bremen (Krippe und Kindergarten) aktuell in der Krippe. Er wird am 6.März 3 Jahre alt und wir haben letzte Woche die Kündigung für den Krippenplatz zum 31.7. geschrieben sowie die Anmeldung im Kindergarten... jetzt kam die Kita Leitung auf uns ...
Hallo, ich 31, alleinerziehend bin krankenschwester in der Zeitarbeitsfirma welche deutschlandweit vertreten ist und mehrer Standorte hat. Ich bin aktuell in Elternzeit bis Juli. Jetzt ist es so, das ich Februar weiter wegziehen werde nach Herford dort wäre der Standort Bielefeld dann für mich zuständig. Als ich das erste Mal nachfragte Sag ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht i ...
Hallo, Ich arbeite in einem Betrieb für Gartengestaltung und Floristikgeschäft und bin dort als Floristmeisterin angestellt. Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit, der Floristik Betrieb wird in ein paar Monaten geschlossen, somit fällt mein Arbeitsplatz weg. Zu dieser Zeit befinde ich mich immer noch in Elternzeit und beziehe Elterngeld. ...
Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...