Mitglied inaktiv
Wir haben eine 4 mon. alte Tochter. Ich (die Mutter) bin im EZU, den ich für 3 Jahre eingereicht habe. Allerdings gibt es mit meinem AG die Abmachung, daß ich a.W. bereist nach 1 Jahr wiederkommen kann. Jetzt beginnt aber leider in der Firma meines Mannes eine Kündigungswelle (eigentlich wg. ARbeitsmangel), ihm wollen sie aber wg. angebl. hoher Fehlzeiten (Krankheitstage) ans Leder. Nun zu meiner Frage: Können wir die Kündigung (ist noch nicht ausgesprochen, aber wir rechnen eigentlich bald damit) umgehen, indem wir den EZU tauschen? Wo müssen wir das einreichen? Und muß mich mein AG überhaupt schon früher wieder nehmen? Darf meinem Mann überhaupt wg. Krankheitsbedingter Fehlzeiten gekündigt werden? Es werden ihm 50Tage für dieses Jahr vorgerechnet, da ist aber eine 3-wöchige Kur auch mit eingerechnet! Ist das überhaupt legitim? Bin im Moment etwas verzweifelt, schließlich geht es um unsere Existenz. Danke vorab. Sandy mit Jessica
Liebe Sandy, Ihrem Mann kann zweierlei passieren: 1. Betriebsbedingte Kündigung, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht ( da muß aber die soziale Auswahl nachgewiesen werden) 2.Personenbedingt, und das wird hier wohl angestrebt. Wenn durch die Krankheit Ihres Mannes davon auszugehen ist, daß er dem Betrieb auf Dauer nicht mehr "richtig" zur Verfügung steht. Z.B. Bäcker mit Mehlallergie Wenn er aber jetzt wieder gesund ist und es keine negative Prognose für die Zukunft gibt, kommt diese KüArt nicht in Betracht Wenn es zu einer Kü kommt, rate ich, sofort (frist 3 Wo.) einen Kollegen aufzusuchen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, leider ist der erziehungsurlaub bindend, wie er zu beginn beantragt wurde. d.h. dein ag ist nicht verpflichtet, dich früher einzustellen, und der ag deines mannes ist nicht verpflichtet, seinen erziehungsurlaub zu genehmigen. ich würde eher an der kündigung deines mannes ansetzen. krankheit ist keinesfalls ohne weiteres ein kündigungsgrund. eine kur sind keine krankheitstage. dein mann sollte am besten zum betriebsrat gehen, und sich dort informieren. oder sich bei der gewerkschaft informieren. es gibt so viele formale voraussetzungen, damit einem arbeitnehmer gekündigt werden kann, daß die meisten arbeitgeber kündigungen aussprechen, die rechtlich nicht haltbar sind. hat dein mann eine abmahnung erhalten? auf jeden fall sollte er sich im kündigungsfall ans arbeitsgericht wenden. da hat er beste chancen, bei der begründung "zuviel krank" daß die kündigung unwirksam ist. lg arwen
Mitglied inaktiv
Hallo Sandy, dein Arbeitgeber braucht dich nicht früher zu nehmen, aber rede doch zuerst mal mit ihm, ob du nicht noch früher wiederkommen kannst. Wenn er damit einverstanden ist, kann dein Mann EU einreichen (4 Wochen vor Beginn schriftl. bei Arbeitgeber einreichen), er hat dann ab den 4 Wochen vorher und den ganzen EU Kündigungsschutz. Da dein Mann noch keinen EU hatte bzw. beantragt hatte braucht er auch kein Einverständnis des Arbeitgebers. Problematisch wirds dann wohl nach dem EU, denn dann wird der Arbeitgeber wohl erst recht versuchen deinen Mann los zu werden (erst mal muß er ihm seinen Arbeitsplatz wiedergeben, aber dann?). Ob eine Kündigung wegen hoher Krankheits-Fehlzeiten legitim ist kann ich dir nicht sagen. Außerdem hängt das ganze ja auch noch vom auf dem Kündigungsschreiben angegebenen Kündigungsgrund ab. Wenn es wirklich zur Kündigung kommt wäre wohl eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht das beste. Gruß Angela
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