Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Zweitjob in Elternzeit, ALG 1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung Zweitjob in Elternzeit, ALG 1

Natha_x3

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Hallo Fr. Bader, in meiner Elternzeit arbeite ich 30 Std. wöchentlich bei einem anderen Arbeitgeber. Diesen Job habe ich jetzt gekündigt zum 31.07. Nun steht leider die Trennung von dem Vater meines Kindes an und ich und mein Sohn werden in ein anderes Bundesland umziehen. Elternzeit habe ich noch bis Oktober dieses Jahr. (Würde aber um 1 Jahr verlängern, bis mein Sohn 3 ist!) Jetzt zu meiner Frage: Kann ich ALG 1 beantragen, oder steht das in Verbindung mit meiner Kündigung bei dem Zweitjob und habe ich eine sogenannte Sperre diesbezüglich? Bis auf Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn habe ich dann kein Einkommen. Da der Kindsvater schlecht verdient und er den vollen Unterhalt nicht zahlen kann, besteht noch die Möglichkeit von Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag. Unterhalt für mich wird nicht drin sein. Vielen lieben Dank, Natha_x3


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen nur dann Arbgeld 1, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (das Kind betreut ist). Durch die Kündigung sind Sie gesperrt. Liebe Grüße NB


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