Angrybird
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Mein Mann und ich arbeiten als Hausbetreuerpaar in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Unsere Arbeitsverträge sind somit aneinander geknüpft. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit noch bis 2023. Nun wurde meinem Mann nach seiner Elternzeit außerordentlich gekündigt (wie rechtmäßig diese Kündigung ist, darüber lässt sich streiten, aber dies ist nicht Gegenstand meiner Frage). In unseren Arbeitsverträgen steht, dass bei außerordentlicher Kündigung des einen, der Vertrag des anderen ebenfalls gekündigt wird (An anderer Stelle heißt es "endet die Anstellung des anderen ebenfalls", hier wird jedoch "gekündigt"). Da ich mich in Elternzeit befinde und einen Kündigungsschutz habe, stellt sich für mich nun die Frage, ob die Kündigung nun rechtlich in Ordnung ist oder eben nicht? Dadurch, dass diese Art der Beschäftigung nicht sehr verbreitet ist, finde ich zu dieser Situation leider keinerlei Informationen. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.. Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo, eine Kündigung ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig. Liebe Grüße NB
cube
Meiner Meinung nach kann dir auch mit einem solchen Vertrag NICHT während der EZ gekündigt werden - da steht die Gesetzgebung einfach über dem Vertrag und macht diese Klausel nichtig. Ähnlich, wie du alles mögliche unterschreiben kannst - ist dies aber gegen ein geltendes Recht, ist trotz deiner Zustimmung per Unterschrift die jeweilige Klausel eben nicht durchsetzbar. Nach der EZ würde der Passus aber greifen können. Auch wenn die Kündigung deines Mannes nicht Gegenstand deiner Frage ist: wenn ihr meint, die Kündigung wäre nicht sauber - rechtzeitig Klage einreichen! Zurückziehen könnt ihr immer noch nach Beratung durch einen Anwalt - aber bei einer versäumte Frist könnt ihr eben nicht später doch noch gegen die evt. unrechte Kündigung vorgehen.
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